Selbständig oder Limited? Diese Entscheidung solltest Du vor dem Umzug treffen.
Irland macht Selbständigkeit administrativ einfach, aber steuerlich nicht immer attraktiv. Wir zeigen Dir, wann eine Gesellschaft die bessere Ausgangslage sein kann.
Sole Trader oder Gesellschaft
Für eine selbständige Tätigkeit kennt Irland dieselbe Grundentscheidung wie Deutschland, Österreich und die Schweiz: im eigenen Namen als Sole Trader, oder über eine Gesellschaft.
Der Sole Trader ist schnell eingerichtet und billig geführt: keine Gründung, keine Bilanzpublizität, die Gewinne laufen direkt in Deine Einkommensteuer. Der Preis dafür steht im nächsten Abschnitt: Ab einer gewissen Gewinnhöhe zahlst Du auf jeden weiteren Euro gut die Hälfte.
Die Gesellschaft dreht das Bild: 12.5 Prozent auf aktive Gewinne, dafür Gründungs- und Folgekosten, Publizität und die Zuschläge auf nicht ausgeschüttete Gewinne, die bei Dienstleistern schnell greifen. Was eine irische Gesellschaft trägt und was nicht, steht vollständig auf der Seite Die irische Gesellschaft; gegründet und laufend betreut wird sie über unsere Firmengründung.
Eine Faustregel geben wir bewusst nicht: Die Grenze läuft je nach Entnahmebedarf, Tätigkeitsbild und den Zuschlägen der §§ 440 und 441 TCA an ganz unterschiedlichen Stellen.
Die Abgaben der Selbständigen
Selbständige zahlen dieselbe Einkommensteuer wie Angestellte, mit denselben Bändern und Sätzen. Statt des Arbeitnehmerabsetzbetrags gibt es den earned income credit in gleicher Höhe von 2.000 €.
Beim USC gilt eine Verschärfung, die nur Selbständige trifft: Auf Einkünfte über 100.000 € kommt ein Zuschlag von 3 Prozent, sodass der oberste USC-Satz dort bei 11 Prozent liegt. Zusammen mit 40 Prozent Einkommensteuer und PRSI ergibt das oberhalb dieser Grenze eine Grenzbelastung von rund 55 Prozent, mehr als bei jedem Angestellten.
| Einkommensteil | Satz |
|---|---|
| Die ersten 12.012 € | 0,5 Prozent |
| Bis 28.700 € | 2 Prozent |
| Bis 70.044 € | 3 Prozent |
| Bis 100.000 € | 8 Prozent |
| Darüber | 11 Prozent |
Der Zuschlag von 3 Prozent gilt für Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.
Quelle: Revenue, „Tax rates, bands and reliefs"; Bandbreite 2026 aus den Budget-2026-Übersichten von KPMG Irland und Grant Thornton Irland, übereinstimmend. Stand: abgerufen 24. August 2026.
Klasse S: wenig zahlen, wenig bekommen
Die Sozialversicherung der Selbständigen heißt Klasse S. Der Satz beträgt 4,2 Prozent bis zum 1. Oktober 2026 und 4,35 Prozent danach; für das Veranlagungsjahr 2026 nennt die Verwaltung selbst einen Mischsatz von 4,238 Prozent. Der Mindestbeitrag liegt bei 650 € im Jahr.
Gemessen an deutschen, österreichischen oder schweizerischen Verhältnissen ist das sehr wenig, und die Gegenseite gehört ehrlich dazu: Klasse S deckt weniger ab als die Angestelltenklasse, vor allem kein Arbeitslosengeld im üblichen Sinn. Die staatliche Alterspension baut sie auf. Wer aus einem Vollkasko-System kommt, sollte die Differenz bewusst privat schließen und nicht einfach als Ersparnis verbuchen.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Satz bis 1. Oktober 2026 | 4,2 Prozent |
| Satz danach | 4,35 Prozent |
| Mischsatz für die Veranlagung | 4,238 Prozent |
| Mindestbeitrag | 650 € |
Quelle: Department of Social Protection, SW14 „PRSI 2026 Contribution Rates and User Guide" (Jänner 2026) und Advance Notice vom 8. Oktober 2025, gov.ie. Stand: abgerufen 24. August 2026.
Die Pflichten
Selbständige sind Selbstveranlager: Registrierung bei Revenue, jährliche Erklärung mit Form 11, Vorauszahlung im laufenden Jahr. Die Fristen, die Verlängerung über ROS und die Zuschläge bei Verspätung stehen gesammelt auf der Seite Anmeldung und Fristen; die Registrierung selbst und die erste Erklärung übernehmen wir als steuerliche Registrierung als Non-Dom.
Eine Umsatzsteuerpflicht kommt je nach Umsatz und Tätigkeit dazu; die Schwellen und Sätze stehen auf der Seite Umsatzsteuer, und sie gehören vor den ersten irischen Umsatz geprüft, nicht danach.
Selbständig und Non-Dom
Zum Schluss die Frage, die in jedem Gespräch mit Selbständigen fällt: Hilft mir der Non-Dom-Status?
Für die Tätigkeit selbst in aller Regel nicht. Eine selbständige Tätigkeit, die Du in Irland ausübst, erzeugt irische Einkünfte, und auf irische Einkünfte wirkt die Remittance-Basis nicht. Wer seine Beratung, seine Praxis oder sein Handwerk vom irischen Schreibtisch aus betreibt, zahlt den vollen irischen Tarif, Non-Dom hin oder her.
Wertvoll wird der Status neben der Tätigkeit: für das Kapital, die ausländischen Beteiligungen und die Erträge, die nichts mit Irland zu tun haben. Diese Trennung sauber zu ziehen, zwischen dem, was in Irland verdient wird, und dem, was draußen wächst, ist die eigentliche Gestaltungsaufgabe einer selbständigen Familie vor dem Umzug.
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Der erste Schritt ist ein Gespräch
Sole Trader oder Gesellschaft ist eine Rechnung, keine Geschmacksfrage. Wir stellen sie für Deine Zahlen auf.