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Drei Termine, die Du bei Revenue nicht verpassen willst

Irlands Steuersystem ist oft unkomplizierter als das deutsche. Bei Fristen versteht Revenue allerdings wenig Spaß. Wenn Du diese Termine kennst, hast Du den wichtigsten Verwaltungsteil im Griff.

Kein Meldewesen, aber eine Registrierung

Ein Einwohnermeldeamt nach deutschem, österreichischem oder schweizerischem Verständnis gibt es in Irland nicht. Was es gibt, sind zwei getrennte Vorgänge: die PPS-Nummer als persönliche Kennnummer, beschrieben im Bereich Ankommen, und die steuerliche Registrierung bei Revenue.

Die Registrierung folgt der Rolle. Angestellte laufen über das Lohnsteuersystem und das Portal myAccount. Wer selbständig ist, Mieteinnahmen hat oder aus anderen Gründen zur Selbstveranlagung gehört, registriert sich für die Einkommensteuer und nutzt den Revenue Online Service, kurz ROS. Diese Registrierung ist der Moment, in dem Deine irische Steuerexistenz beginnt, und sie gehört in die ersten Wochen, nicht ans Jahresende. Wir übernehmen sie als eigene Leistung: steuerliche Registrierung als Non-Dom, zusammen mit der ersten Steuererklärung; wer das ganze Ankommen aus einer Hand will, findet sie auch im Relocation-Paket.

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Wer eine Erklärung abgibt

Die Selbstveranlagung mit dem Formular Form 11 betrifft jeden, der nennenswerte Einkünfte außerhalb des Lohnsteuerabzugs hat: Selbständige, Vermieterinnen, Gesellschafter mit Ausschüttungen, und praktisch jede Familie, für die die Remittance-Basis eine Rolle spielt.

Für Zuzügler gehört ein Punkt ausgesprochen: Auch wer dank der Remittance-Basis wenig oder keine irische Steuer zahlt, hat damit nicht automatisch keine Erklärungspflicht. Remittances wollen erklärt sein, und die Positionen aus dem Zuzugsjahr, vom Split-Year-Antrag bis zur Wahl der Ansässigkeit, laufen ebenfalls über die Erklärung. Die Einzelheiten des ersten Jahres stehen auf der Seite Das Zuzugsjahr.

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Der 31. Oktober und die ROS-Verlängerung

Die Erklärung für ein Jahr ist bis zum 31. Oktober des Folgejahres fällig. Wer elektronisch über ROS erklärt und zahlt, bekommt jedes Jahr eine Verlängerung um gut zwei Wochen; für die Erklärung des Jahres 2025 ist es der 18. November 2026 (Revenue eBrief Nr. 034/26).

Die verlängerte Frist gilt nur, wenn Erklärung und Zahlung beide über ROS laufen; sonst bleibt es beim 31. Oktober.

Die Fristen im Überblick
VorgangFrist
Erklärung Form 1131. Oktober des Folgejahres
ROS-Verlängerung für die Erklärung 202518. November 2026
Vorauszahlung für das laufende Jahrzusammen mit der Erklärung, 31. Oktober
CGT-Zahlung für Veräußerungen 1. Jänner bis 30. November15. Dezember desselben Jahres
CGT-Zahlung für Veräußerungen im Dezember31. Jänner des Folgejahres

Die CGT-Zahlungsfristen laufen getrennt von der Erklärung; die Einzelheiten stehen auf der Kapitalertragsteuer-Seite.

Quelle: Revenue zur Selbstveranlagung (Pay and File); ROS-Frist 2026: Revenue eBrief Nr. 034/26; Zuschläge: Citizens Information, „Tax on income that is not from your employer". Stand: abgerufen 25. August 2026.

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Die Vorauszahlung

Der 31. Oktober ist ein doppelter Termin, und das ist die Eigenheit, die Zuzügler am meisten unterschätzen. Mit der Erklärung für das abgelaufene Jahr ist zugleich die Vorauszahlung für das laufende Jahr fällig: mindestens 90 Prozent der Steuer des laufenden Jahres oder 100 Prozent der Steuer des Vorjahres.

Im ersten vollen Jahr der Selbstveranlagung heißt das praktisch, dass in einem Termin bis zu zwei Jahressteuern zusammenkommen: der Rest für das Vorjahr und die Vorauszahlung für das laufende Jahr. Wer das nicht eingeplant hat, erlebt seinen unangenehmsten irischen Steuermoment nicht wegen eines hohen Satzes, sondern wegen der Liquidität.

Die Variante mit 100 Prozent der Vorjahressteuer ist dabei die planbare: Sie steht fest, sobald das Vorjahr veranlagt ist, und schützt vor Schätzfehlern im laufenden Jahr.

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Was Verspätung kostet

Eine verspätete Erklärung kostet einen Zuschlag auf die Jahressteuer: 5 Prozent bei Abgabe binnen zwei Monate nach der Frist, danach 10 Prozent. Auf verspätete Zahlungen kommen Zinsen.

Der Zuschlag bemisst sich an der Steuer des Jahres, nicht an der Verspätung, und genau das macht ihn für Familien mit größeren Zahlen empfindlich. Zwei Monate Trödelei können mehr kosten als das Honorar für die gesamte Erklärung.

Wer aus einem Land mit Fristverlängerung per Steuerberater kommt, sollte den Unterschied kennen: Die irischen Termine sind fix, die ROS-Verlängerung ist die einzige, und sie gilt nur unter der oben genannten Bedingung.

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Der erste Schritt ist ein Gespräch

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