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Kapitalgewinne in Irland: 33 % sind nur die halbe Geschichte.

Für Non-Doms ist entscheidend, ob ein Gewinn nach Irland remittiert wird. Dazu kommen Zahlungsfristen, die anders funktionieren als viele Zuziehende erwarten.

Satz und Freistellung

Auf Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen erhebt Irland die Capital Gains Tax mit einem einheitlichen Satz von 33 Prozent. Es gibt keine Haltefristen, nach denen ein Gewinn steuerfrei würde, und keinen ermäßigten Satz für langes Halten. Was es gibt, ist eine kleine jährliche Freistellung: Die ersten 1.270 € an Gewinnen bleiben pro Person und Jahr steuerfrei.

Wer aus Deutschland kommt, sollte zwei Reflexe ablegen. Die Spekulationsfrist für privat gehaltene Wirtschaftsgüter kennt Irland nicht, und die Abgeltungsteuer mit ihrem günstigeren Satz auch nicht. 33 Prozent sind der Satz, Punkt. Aus Österreich ist der Sprung kleiner, aber real: Der besondere Steuersatz auf Kapitalvermögen liegt dort bei 27,5 Prozent (§ 27a EStG 1988). Am größten ist der Wechsel für Schweizer Leser: Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen sind zu Hause steuerfrei (Artikel 16 Absatz 3 DBG), in Irland kosten sie 33 Prozent.

Die Eckwerte
PunktWert
Steuersatz33 Prozent
Jährliche Freistellung1.270 €
Haltefristenkeine

Quelle: Taxes Consolidation Act 1997, §§ 28 und 29 (irishstatutebook.ie); Revenue zur jährlichen Freistellung. Stand: abgerufen 24. August 2026.

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Wen die Steuer trifft

Wie weit der irische Zugriff reicht, hängt an Ansässigkeit und Domizil, also an denselben Begriffen, die auf der Seite Non-Dom erklärt sind.

Reichweite der CGT
Ansässig oder ordinarily residentDomiziliertIrische CGT auf
jajaweltweite Gewinne
janeinirische Gewinne, ausländische Gewinne nur bei Remittance
neinja oder neinnur bestimmte irische Vermögenswerte, vor allem Grundbesitz

Für die zweite Zeile gilt seit dem 20. November 2008 auch für britische Gewinne die Remittance-Basis.

Quelle: Taxes Consolidation Act 1997, §§ 28 und 29; Revenue, Tax and Duty Manual Part 05-01-21A zur Remittance-Basis bei Gewinnen. Stand: abgerufen 25. August 2026.

Die zweite Zeile ist die Lage der Familien, für die diese Site geschrieben ist. Sie ist der Grund, warum ein ausländisches Depot in Irland tragbar sein kann, und sie hat eine Feinheit, die den nächsten Abschnitt verdient.

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Der Erlös, nicht der Gewinn

Bei laufenden Einkünften remittierst Du Einkünfte. Bei Veräußerungsgewinnen ist die Bezugsgröße eine andere, und der Unterschied kostet Geld, wenn man ihn übersieht: Remittiert wird der Veräußerungserlös, nicht der Gewinn.

Ein Beispiel macht es greifbar. Du verkaufst im Ausland Aktien für 300.000 Euro, die Dich 200.000 Euro gekostet haben. Der Gewinn beträgt 100.000 Euro. Überweist Du nun 150.000 Euro des Erlöses nach Irland, hast Du nicht die Hälfte Deines Gewinns remittiert, sondern einen Teil eines Erlöses, in dem Gewinn steckt. Wie viel davon in Irland steuerbar ankommt, ist eine Rechenfrage, die vor der Überweisung beantwortet gehört und nicht danach.

Praktisch heißt das: Erlöse aus Verkäufen gehören auf ein eigenes Konto und nicht in den allgemeinen Topf. Es ist dieselbe Disziplin, die auf der Seite Das Konto vor dem 1. Jänner für Einkünfte beschrieben ist, nur mit einer anderen Bezugsgröße.

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Was nicht hierher gehört

Der häufigste Fehler im Umgang mit dieser Steuer ist, sie auf Dinge anzuwenden, für die Irland ein anderes Regime bereithält.

Fonds, ETFs und Lebensversicherungen mit Anlagecharakter fallen nicht unter die CGT, sondern unter ein eigenes System mit 38 Prozent, der Fiktion alle 8 Jahre und ohne Verlustausgleich. Wer sein Depot nach CGT-Regeln durchrechnet, rechnet für einen großen Teil davon falsch. Die Einzelheiten stehen auf der Seite ETFs und Fonds.

Krypto-Werte folgen zwar grundsätzlich der CGT, tragen aber eine irische Besonderheit bei der Belegenheit, die die Remittance-Basis meist aushebelt; sie steht auf der Seite Krypto.

Und Erbschaften und Schenkungen sind keine Veräußerungen: Für sie gilt die Capital Acquisitions Tax mit eigenen Freibeträgen, beschrieben auf der Seite Die 33-Prozent-Falle. Dass beide Steuern denselben Satz von 33 Prozent tragen, ist Zufall und stiftet mehr Verwirrung, als es hilft.

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Der Abzug aus der alten Heimat

Ein kurzer Hinweis, der hierher gehört, weil er dieselben Papiere betrifft. Auf laufende Dividenden aus dem alten Heimatstaat behält dieser an der Quelle mehr ein, als das Abkommen ihm am Ende lässt: die Schweiz 35 Prozent Verrechnungssteuer, Deutschland 26,375 Prozent, Österreich 27,5 Prozent. Die Differenz auf 15, 15 beziehungsweise 10 Prozent gibt es nur auf Antrag zurück.

Und dieser Antrag stützt sich auf das Abkommen. Die Remittance-Klausel begrenzt Abkommensvergünstigungen auf den nach Irland überwiesenen Teil. Wer die Dividende draußen lässt, verliert die Rückgabe, und der volle Quellenabzug wird endgültig. Wer sie überweist, bekommt die Rückgabe und zieht die Einkünfte in die irische Besteuerung. Für Veräußerungsgewinne gilt daneben eine eigene Schärfe im österreichischen Abkommen: Artikel 11 Absatz 5 nimmt den nicht überwiesenen Teil ausdrücklich vom Abkommensschutz aus. Die vollständige Darstellung steht auf der Seite Irland und die Schweiz im Vergleich.

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Zahlung und Erklärung

Die irische CGT trennt Zahlung und Erklärung, und die Zahlung kommt zuerst. Wer zwischen dem 1. Jänner bis 30. November veräußert, zahlt bis zum 15. Dezember desselben Jahres. Für Veräußerungen im Dezember gilt der 31. Jänner des Folgejahres.

Die Erklärung folgt getrennt, bis zum 31. Oktober des Folgejahres, in der Einkommensteuererklärung Form 11; wer keine abgibt, nutzt das Papierformular CG1. Die Registrierung bei Revenue und die erste Erklärung übernehmen wir für zuziehende Familien als steuerliche Registrierung als Non-Dom.

Fristen der CGT
VorgangFrist
Zahlung für Veräußerungen 1. Jänner bis 30. November15. Dezember desselben Jahres
Zahlung für Veräußerungen im Dezember31. Jänner des Folgejahres
Erklärung31. Oktober des Folgejahres

Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob Revenue sich meldet. Wer sie versäumt, zahlt Zinsen.

Quelle: Revenue, „When and how do you pay and file CGT" samt CGT-Payslips A und B und CG1-Helpsheet, revenue.ie. Stand: abgerufen 25. August 2026.

Der 15. Dezember ist die Frist, die Zuzügler am häufigsten überrascht: Sie liegt im selben Jahr wie der Verkauf, lange bevor irgendeine Erklärung fällig ist. Die übrigen Fristen der Selbstveranlagung stehen auf der Seite Anmeldung und Fristen.

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