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Das Zuzugsjahr

Das Jahr, in dem Du ankommst, ist steuerlich das unübersichtlichste. Irland hat dafür eine Regel, die seit 2026 anders beantragt wird als vorher.

Das Problem des ersten Jahres

Die irische Ansässigkeit hängt an Tagen, nicht an Monaten. Wer in einem Steuerjahr 183 Tage im Land ist, ist ansässig, und zwar für das ganze Jahr. Das irische Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Einzelheiten der Tagesregeln stehen auf der Seite Ordinary Residence.

Daraus entsteht im Zuzugsjahr eine unangenehme Lage. Wer im März nach Irland zieht, ist für das ganze Jahr ansässig, auch für Jänner und Februar, in denen er noch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gearbeitet hat. Ohne eine Sonderregel würde Irland auf dieses Gehalt zugreifen, das im alten Wohnsitzstaat bereits versteuert wurde.

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Was Split-Year-Treatment tut

Die Sonderregel heisst split year treatment und steht im § 822 Taxes Consolidation Act 1997. Sie teilt das Zuzugsjahr in zwei Teile: Für die Zeit vor Deiner Ankunft giltst Du als nicht ansässig, für die Zeit danach als ansässig. Beim Wegzug wirkt sie spiegelbildlich.

Der doppelte Vorteil ist der Grund, warum die Regel überhaupt wichtig ist. Das Arbeitseinkommen aus der Zeit vor der Ankunft bleibt aus der irischen Bemessungsgrundlage heraus, die Absetzbeträge und das volle Steuerband des Jahres stehen Dir aber trotzdem zu. Du bekommst also die Entlastung eines ganzen Jahres auf das Einkommen eines Teiljahres.

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Was es nicht tut

Hier liegt der Punkt, an dem die meisten Darstellungen zu weit gehen. Split-Year-Treatment gilt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sonst nichts.

Zinsen, Dividenden, Mieten, Veräusserungsgewinne, Ausschüttungen: All das bleibt vom split year unberührt. Für diese Einkünfte bist Du im Zuzugsjahr ansässig, und zwar von Jänner an. Wer im Herbst zuzieht und im Frühjahr desselben Jahres eine Beteiligung verkauft hat, kann daraus eine irische Steuerfrage bekommen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in Irland war.

Zwei weitere Grenzen stehen ausdrücklich in der Verwaltungsanweisung. Arbeitest Du während der Zeit, in der Du als nicht ansässig giltst, in Irland, entsteht für diese Tage trotzdem eine irische Steuerpflicht. Und Urlaubsbesuche in Irland sind unschädlich; Arbeitstage in Irland sind es nicht.

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Das neue Verfahren seit 2026

Bis vor kurzem war split year treatment eine Sache des laufenden Jahres: Finance Act 1994: Antrag im laufenden Jahr an einen Authorised Officer. Wer das versäumte, hatte ein Problem, das sich nachträglich nur mühsam heilen liess.

Der Finance Act 2024 hat das geändert. Finance Act 2024: Selbstveranlagung in der Erklärung des Zuzugsjahres Die Neuregelung gilt seit dem 1. Jänner 2026 und erfasst erstmals Personen, die ab dem 1. Jänner 2025 zugezogen oder weggezogen sind. Wer im Lauf des Jahres 2025 nach Irland gezogen ist, macht die Aufteilung also in der Erklärung für 2025 geltend, die er 2026 abgibt.

Bedingungen im Zuzugsfall
JahrBedingung
Jahr vor dem Zuzugnicht in Irland ansässig
Zuzugsjahrin Irland ansässig
Folgejahrin Irland ansässig

Die Prüfung erfolgt rückblickend im Jahr nach dem Zuzug, anhand der gesetzlichen Tagesregeln. Beim Wegzug gilt die Bedingung spiegelbildlich: im Folgejahr nicht mehr ansässig, und der Wegzug darf nicht nur vorübergehend sein. Ein Antrag beim Finanzamt im laufenden Jahr bleibt nötig, wenn die Wirkung schon während des Jahres eintreten soll, etwa für eine PAYE Exclusion Order.

Quelle: Revenue, Tax and Duty Manual Part 34-00-11 „Split year residence" (Stand September 2025), Abschnitt 5; § 822 TCA 1997. Stand: abgerufen 24. August 2026.

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Die Wahl zur Ansässigkeit

Es gibt einen zweiten Hebel im Zuzugsjahr, der seltener genannt wird und in eine andere Richtung wirkt. Wer im Zuzugsjahr die Tagesgrenzen nicht erreicht, kann sich gegenüber Revenue schriftlich für die Ansässigkeit entscheiden, wenn er im Folgejahr ansässig sein wird.

Wer im Ankunftsjahr die Tage nicht erreicht, kann sich gegenüber Revenue schriftlich für die Ansässigkeit entscheiden, wenn er im Folgejahr ansässig sein wird. Der übliche Grund dafür sind die vollen Absetzbeträge. Wichtig ist die Kehrseite, die in der Verwaltungsanweisung ausdrücklich steht: Diese Wahl kann nicht widerrufen werden. Sie ist deshalb keine Formsache, sondern eine Entscheidung, die zur restlichen Planung passen muss, besonders wenn im selben Jahr noch Gewinne im alten Wohnsitzstaat anfallen.

Die Tagesregeln, an denen alles hängt
RegelWirkung
183 Tage in einem Steuerjahransässig in diesem Jahr
280 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Jahrenansässig im zweiten Jahr, sofern in jedem Jahr mehr als 31 Tage
Wahl zur Ansässigkeitauf schriftlichen Antrag, unwiderruflich

Die Ansässigkeit von Ehegatten und eingetragenen Partnern wird einzeln beurteilt.

Quelle: Citizens Information, „Tax residence and domicile in Ireland" (Stand 15. Dezember 2025), auf Grundlage der Revenue-Regeln. Stand: abgerufen 23. August 2026.

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Eine Reihenfolge für Deinen Umzug

Aus dieser Seite folgt eine schlichte Reihenfolge, die den Umzugstermin zu einer steuerlichen Grösse macht.

Erstens: Alles, was kein Arbeitseinkommen ist, gehört vor den Beginn des Zuzugsjahres oder bewusst danach. Eine Beteiligungsveräusserung im Jänner und ein Umzug im September fallen in dasselbe irische Steuerjahr.

Zweitens: Die Kontenordnung nach der Seite Das Konto vor dem 1. Jänner orientiert sich an demselben Datum. Beide Regeln hängen am ersten Tag des Jahres, in dem Du ansässig wirst.

Drittens: Die Frage, was Deutschland, Österreich oder die Schweiz beim Wegzug noch besteuern, wird von der irischen Seite nicht beantwortet. Sie steht im Fachwissen, für jedes der drei Länder getrennt.

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Der erste Schritt ist ein Gespräch

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