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Was Dein bisheriges Land steuerlich tut, wenn Du nach Irland gehst

Der irische Teil ist nur die Hälfte der Planung. Wegzugsteuer, Nachlauffristen, Krankenversicherung und Rente hängen davon ab, ob Du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommst.

Direkt zu den Themen:Das Abkommen Deutschland und IrlandDas Abkommen Österreich und IrlandDas Abkommen Schweiz und IrlandDie Remittance-KlauselWegzugsbesteuerung DeutschlandErweiterte beschränkte SteuerpflichtErbschaft und SchenkungWegzug aus ÖsterreichWegzug aus der SchweizRente und Pension in IrlandSchweizer Vorsorge in IrlandKrankenversicherung beim WegzugAbmeldung und letzte Erklärung

Die meisten Darstellungen eines Umzugs nach Irland hören dort auf, wo es interessant wird. Sie erklären den Non-Dom-Status, die Remittance-Basis und den Körperschaftsteuersatz, und sie schweigen zu der Frage, die für eine Familie mit Vermögen die teurere ist: Was macht der Staat, aus dem Du kommst?

Diese Frage hat drei verschiedene Antworten, je nachdem, ob Du aus Deutschland, aus Österreich oder aus der Schweiz kommst. Ein deutscher Unternehmer rechnet beim Wegzug mit einer fiktiven Veräußerung seiner Anteile ab, ein österreichischer beantragt die Nichtfestsetzung, ein Schweizer zahlt nichts. Eine deutsche gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig, eine österreichische Pension wird in Irland besteuert. Deutschland lässt seine Staatsangehörigen erbschaftsteuerlich fünf Jahre lang nicht los, Österreich erhebt seit 2008 gar keine Erbschaftsteuer mehr, und in der Schweiz entscheidet der Kanton.

Denselben Zuschnitt haben die Abkommen selbst: Jedes der drei Doppelbesteuerungsabkommen hat hier eine eigene Seite, weil sie nicht nur verschiedene Sätze tragen, sondern eine verschiedene Zählung. Die Ansässigkeit steht im deutschen Abkommen in Artikel 4, im österreichischen in Artikel 2A und im schweizerischen in Artikel 3A. Wer die drei durcheinanderbringt, zitiert die falsche Vorschrift.

Deshalb steht auf diesen Seiten nie ein Satz über die drei Länder gemeinsam, wenn die Rechtslage in den dreien verschieden ist. Wo wir für ein Land keine belastbare Antwort haben, steht die Lücke auf der Seite und nicht ein Durchschnitt, den es nicht gibt.

Jede Aussage hier ist am Normtext geprüft: an den Abkommenstexten in ihrer geltenden Fassung, an den Gesetzen der drei Herkunftsländer und an den Verwaltungsanweisungen der irischen Finanzverwaltung. Jede Zahl trägt ihre Quelle und ihren Stand. Wo eine Aussage auf einer Lesart beruht und nicht auf einer veröffentlichten Auskunft, sagen wir das, statt sie fester klingen zu lassen, als sie ist.

Die irische Seite desselben Umzugs steht in der Säule Steuern: Non-Dom und Remittance-Basis, die Ordnung der Konten vor dem Zuzug, das Zuzugsjahr, Fonds und ETFs, die irische Gesellschaft und die 33 Prozent auf Erbschaften. Die Umsetzung der irischen Seite, die Anmeldung bei Revenue und die erste irische Erklärung, übernehmen wir als steuerliche Registrierung als Non-Dom.

Was hier nicht steht

Diese Seiten beschreiben Rechtslagen, keine Gestaltungen. Sie sagen Dir, welche Vorschrift greift und woran sie hängt. Sie sagen Dir nicht, wie eine Struktur gebaut wird, und sie ersetzen keine Prüfung Deines Falls.

Das ist keine Vorsicht aus Prinzip, sondern die Erfahrung aus der Praxis: Zwei Familien mit demselben Vermögen haben nach demselben Umzug völlig verschiedene Steuerpositionen. Was den Unterschied macht, sind Zeitpunkte, Konten und die Reihenfolge der Entscheidungen, und das lässt sich nicht auf einer Webseite beantworten.

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