Erbschaft und Schenkung
Für die Familien, für die diese Site geschrieben ist, ist das der teuerste Posten des ganzen Umzugs. Und der einzige, bei dem kein Abkommen hilft.
Die irische Seite in drei Sätzen
Irland erhebt eine einheitliche Steuer auf Erbschaften und Schenkungen, die Capital Acquisitions Tax. Der Satz beträgt 33 Prozent auf alles, was über dem Freibetrag der jeweiligen Verwandtschaftsgruppe liegt.
Anders als in Deutschland zahlt sie der Empfänger, und die Freibeträge gelten lebenslang, nicht je Erwerb. Für eine zuziehende Familie zählt vor allem eine Regel: Wer nicht in Irland domiziliert ist, wird für diese Steuer erst erfasst, wenn er 5 aufeinanderfolgende Jahre in Irland ansässig war. Ab dem 6. Jahr fällt das Weltvermögen in den irischen Zugriff.
Die vollständige irische Seite mit den Freibeträgen und der Uhr steht auf der Seite Die 33-Prozent-Falle. Diese Seite hier beantwortet die andere Hälfte der Frage: Was tut der Staat, aus dem Du kommst?
| Gruppe | Verhältnis | Freibetrag |
|---|---|---|
| A | Eltern an Kind | 400.000 € |
| B | Geschwister, Nichten und Neffen, Enkel, Großeltern | 40.000 € |
| C | alle übrigen | 20.000 € |
Die Freibeträge gelten lebenslang und über alle Erwerbe innerhalb der Gruppe hinweg. Steuersatz auf den übersteigenden Teil: 33 Prozent.
Quelle: Gesetzestext auf irishstatutebook.ie; Revenue zu Freibeträgen und zur Anrechnung bei Doppelbesteuerung. Stand: abgerufen 22. August 2026, im Budget 2026 unverändert.
Es gibt kein Abkommen
Der Punkt, an dem sich diese Seite von jeder anderen Steuerfrage unterscheidet: Die Doppelbesteuerungsabkommen, die Irland mit Deutschland, Österreich und der Schweiz geschlossen hat, erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht. Die irische Finanzverwaltung schreibt das in ihrer eigenen Anweisung ausdrücklich und nennt die beiden Ausnahmen: Irland hat Erbschaft- und Schenkungsteuerabkommen nur mit dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten.
Wo ein Abkommen fehlt, gibt es keine Zuweisung des Besteuerungsrechts und keine Freistellung. Es bleibt nur die einseitige Anrechnung: In Deutschland § 21 ErbStG, in Irland die Vorschrift des § 107 CATCA 2003. Beide setzen voraus, dass es sich um vergleichbare Steuern auf dasselbe Vermögen handelt, und beide führen nicht immer zu einer vollständigen Entlastung.
Deutschland: fünf Jahre Nachlauf
Deutschland lässt seine Staatsangehörigen nicht sofort los. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ErbStG bleiben deutsche Staatsangehörige, die keinen Wohnsitz mehr im Inland haben, noch 5 Jahre unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig, und zwar mit dem gesamten Weltvermögen. Der Volltext steht auf gesetze-im-internet.de.
Daneben steht die irische Fünfjahresregel. Beide zählen von unterschiedlichen Ereignissen aus, und in der Mitte liegt ein Fenster, in dem beide Staaten zugreifen können: Deutschland aus der Nachwirkung, Irland, sobald die fünf Jahre Ansässigkeit voll sind.
| Jahr nach dem Wegzug | Deutschland | Irland |
|---|---|---|
| 1 bis 5 | unbeschränkt steuerpflichtig, Weltvermögen | nur irisches Vermögen |
| ab 6 | nicht mehr unbeschränkt | Weltvermögen |
Die deutsche Frist knüpft an das Ende des inländischen Wohnsitzes an, die irische an fünf aufeinanderfolgende Jahre steuerlicher Ansässigkeit in Irland. Fallen sie nicht zusammen, kann sich eine Überschneidung ergeben. Beide Uhren gehören im Einzelfall nachgerechnet.
Quelle: § 2 ErbStG, gesetze-im-internet.de; Revenue, Tax and Duty Manual Part 34-00-01, Abschnitt 6.3 („Inheritance and gift taxes are not covered by the treaties"); Capital Acquisitions Tax Consolidation Act 2003, § 107. Stand: abgerufen 24. August 2026.
Und eine irische Besonderheit, die deutsche Familien regelmässig übersieht: Die irische Steuer knüpft auch an den Empfänger an. Erbt ein Kind, das mit der Familie nach Irland gezogen und dort ansässig geworden ist, von einer Grossmutter, die nie in Irland war, kann Irland dennoch zugreifen. Der deutsche Blick auf den Erblasser reicht hier nicht aus.
Österreich: keine Steuer, aber eine Meldepflicht
Für österreichische Familien sieht die Rechnung völlig anders aus, und zwar von Anfang an. Österreich erhebt seit dem 1. August 2008 weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer. Der Verfassungsgerichtshof hatte die tragenden Bestimmungen aufgehoben, der Gesetzgeber liess sie auslaufen.
Für Dich heisst das: Beim Umzug nach Irland gibt es keine österreichische Uhr, die neben der irischen läuft. Die irische Steuer ist die einzige Erbschaftsteuer im Bild, und sie beginnt ab dem 6. Jahr.
Geblieben ist eine Pflicht, die nichts kostet und trotzdem teuer werden kann: die Schenkungsmeldung nach § 121a BAO. Sie greift bei Schenkungen unter Lebenden ab 50.000 € unter Angehörigen, zusammengerechnet über ein Jahr, und ab 15.000 € unter anderen Personen, zusammengerechnet über fünf Jahre. Zu melden ist binnen drei Monate, elektronisch; die Strafe beträgt bis zu 10 Prozent des gemeinen Wertes (§ 49a FinStrG).
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Erbschaft- und Schenkungsteuer | keine, seit 1. August 2008 |
| Meldepflicht unter Angehörigen | ab 50.000 €, zusammengerechnet über ein Jahr |
| Meldepflicht unter anderen Personen | ab 15.000 €, zusammengerechnet über fünf Jahre |
| Frist | drei Monate, elektronisch |
| Strafe | bis zu 10 Prozent des gemeinen Wertes (§ 49a FinStrG) |
| Stiftungseingangssteuer | 3,5 Prozent seit 1. Jänner 2026, 25 Prozent in intransparenten Fällen |
Eine Selbstanzeige wirkt nach einem Jahr ab Fristende nicht mehr strafbefreiend. § 121a BAO erhält zum 1. Jänner 2027 eine neue Fassung. Vor Vermögensübertragungen im Jahr 2027 ist der dann geltende Wortlaut zu prüfen.
Quelle: RIS Bundesrecht konsolidiert: § 121a BAO, § 49a FinStrG, § 2 StiftEG (Fassung ab 1. Jänner 2026, BGBl. I Nr. 25/2025); VfGH-Erkenntnisse G 54/06 und G 23/07. Stand: abgerufen 24. August 2026.
Schweiz: es kommt auf den Kanton an
Die Schweiz erhebt keine Erbschaftsteuer des Bundes. Zuständig sind die Kantone, und deshalb gibt es keine Schweizer Antwort, sondern sechsundzwanzig.
Für die typische Familie ist die Lage trotzdem übersichtlich. Ehegatten sind in allen Kantonen befreit, Nachkommen in den meisten. Die Ausnahmen sind benennbar.
| Kanton | Regelung |
|---|---|
| Appenzell Innerrhoden | Freibetrag für Kinder 300.000 CHF, darüber steuerpflichtig |
| Waadt | Freibetrag 250.000 CHF, darüber ansteigend ab 251.000 CHF |
| Neuenburg | Kinder 50.000 CHF, Enkel 10.000 CHF |
| Luzern | Gemeinden dürfen über 100.000 CHF eine Nachkommenserbschaftssteuer erheben; keine Schenkungssteuer |
Schwyz und Obwalden erheben weder Erbschaft- noch Schenkungssteuer. Angeknüpft wird an den letzten Wohnsitz der verstorbenen oder schenkenden Person, bei Grundstücken an deren Lage. Beträge in CHF, wie in der Quelle; 300.000 CHF entsprechen je nach Kurs grob einem ähnlichen Betrag in Euro.
Quelle: ESTV, Dossier Steuerinformationen „Die Erbschafts- und Schenkungssteuern" (Stand Dezember 2024). Stand: abgerufen 24. August 2026.
Angeknüpft wird an den letzten Wohnsitz der verstorbenen oder schenkenden Person, bei Grundstücken an deren Lage. Daraus folgt für einen echten Umzug nach Irland: Die kantonale Steuer fällt im Regelfall weg, weil der letzte Wohnsitz nicht mehr in der Schweiz liegt. Ausgenommen bleibt Schweizer Grundbesitz, der am Ort der Liegenschaft steuerpflichtig bleibt. Das ist die Anwendung der zitierten Anknüpfungsregel auf Deinen Fall und keine kantonale Auskunft; wer eine Liegenschaft behält, holt sie beim Kanton ein.
Auch für Schweizer Familien gilt damit: Nach dem Umzug ist die irische Steuer ab dem 6. Jahr die einzige, die auf das Weltvermögen zugreift.
Was daraus für eine Familie folgt
Drei Beobachtungen, die sich aus dem Vergleich der drei Ausgangslagen ergeben.
Erstens: Die irische Uhr ist für alle drei Herkunftsländer dieselbe, und sie ist lang genug, um darauf zu planen. Fünf volle Jahre sind eine Zeit, in der sich Vermögensübertragungen ordnen lassen, wenn man früh damit anfängt.
Zweitens: Der deutsche Leser hat ein Überschneidungsfenster, der österreichische und der Schweizer Leser haben keines. Für deutsche Familien ist die Reihenfolge der beiden Uhren deshalb eine eigene Rechnung, für die anderen beiden nicht.
Drittens: Die irischen Freibeträge liegen deutlich unter den deutschen. Wer die deutschen Beträge im Kopf hat und die irischen für ähnlich hält, verschätzt sich um Grössenordnungen. Und weil sie lebenslang gelten und nicht alle zehn Jahre neu entstehen, wirkt die übliche deutsche Gestaltung über wiederholte Schenkungen in Irland nicht.
Diese Seite ersetzt keine Nachlassplanung. Sie soll verhindern, dass jemand die Frage erst im sechsten Jahr stellt.
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Der erste Schritt ist ein Gespräch
Die fünf Jahre laufen ab dem Tag Deiner Ansässigkeit. Was in dieser Zeit geordnet wird, bleibt geordnet.