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Schweizer Vorsorge in Irland

Für Schweizer Familien entscheidet sich beim Umzug oft mehr an der Vorsorge als an der Einkommensteuer. Die gute Nachricht steht in einem Rundschreiben, das kaum jemand liest.

Drei Säulen, drei Antworten

Wer aus der Schweiz wegzieht, hat es nicht mit einer Frage zu tun, sondern mit dreien: Was geschieht mit der AHV, was mit der Pensionskassenrente, und was mit einer Kapitalleistung? Die Antworten fallen unterschiedlich aus, und sie hängen am Zielland.

Für Irland sind sie in der Länderübersicht des massgeblichen Rundschreibens der Eidgenössischen Steuerverwaltung nachzulesen. Wir fassen sie hier zusammen und benennen dabei, was die Schweizer Seite regelt und was nicht.

Schweizer Vorsorge bei Wohnsitz in Irland
LeistungSchweizer Quellensteuer
AHV-Rentewird in EU-Staaten voll ausbezahlt, ohne Schweizer Quellensteuer
Pensionskassenrentefür Irland kein Quellensteuerabzug
Kapitalleistung aus der PensionskasseQuellensteuer wird immer einbehalten, für Irland aber rückforderbar
Pension des öffentlichen DienstesPensionen des öffentlichen Dienstes: Bei Schweizer Staatsangehörigkeit behält die Schweiz die Quellensteuer, bei irischer Staatsangehörigkeit nicht.

Rückforderung bei Kapitalleistungen: Rückforderung kantonal geregelt, in Bern innerhalb von drei Jahren. Der Satz richtet sich nach dem Kanton, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat.

Quelle: ESTV-Rundschreiben Nr. 217 vom 22. Jänner 2026 (Stand 1. Jänner 2026), Länderübersicht, Zeile Irland; AHV/IV-Merkblatt 880; FZG (Fassung 1. Jänner 2024), Artikel 5 und 25f; Merkblatt Q6 der Steuerverwaltung Bern 2026. Stand: abgerufen 24. August 2026.

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Die AHV

Die AHV-Altersrente wird in EU-Staaten voll ausbezahlt, ohne Schweizer Quellensteuer. Sie wird über die Schweizerische Ausgleichskasse ausbezahlt, und ein Quellensteuerabzug findet nicht statt.

Das ist keine Auslegung, sondern lässt sich doppelt belegen: aus dem einschlägigen AHV-Merkblatt und daraus, dass Leistungen der ersten Säule im Katalog der quellensteuerpflichtigen Leistungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer nicht vorkommen.

Nicht exportiert werden Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung. Wer damit rechnet, sollte das vor dem Umzug wissen.

Besteuert wird die AHV nach dem Abkommen im Wohnsitzstaat, also in Irland. Die Zuordnung steht mit den entsprechenden Regeln für Deutschland und Österreich auf der Seite Rente und Pension in Irland.

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Die Pensionskassenrente

Für Renten aus der zweiten Säule gibt es in der Schweiz grundsätzlich eine Quellensteuerpflicht bei Wohnsitz im Ausland. Ob sie tatsächlich erhoben wird, entscheidet das jeweilige Abkommen, und die Länderübersicht des Rundschreibens hält für jedes Land fest, was gilt.

In der Zeile Irland steht: für Irland kein Quellensteuerabzug. Das Abkommen weist das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zu, und die Schweiz verzichtet deshalb von vornherein auf den Abzug. Du bekommst die Rente brutto und versteuerst sie in Irland.

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Die Kapitalleistung

Hier liegt der Punkt, an dem sich Zielländer wirklich unterscheiden, und hier steht die eigentliche Nachricht dieser Seite.

Bei einer Kapitalleistung aus der Pensionskasse an eine Person im Ausland wird die Quellensteuer immer einbehalten, unabhängig vom Abkommen. Die Frage ist nur, ob Du sie zurückbekommst. Es gibt Länder, bei denen das nicht vorgesehen ist; dort bleibt der Abzug endgültig.

Für Irland ist er Quellensteuer wird immer einbehalten, für Irland aber rückforderbar. Irland gehört damit nicht zu den Ländern, in denen ein Kapitalbezug steuerlich zur Falle wird. Die Rückforderung läuft über den Kanton, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat; die Frist ist kantonal geregelt und beträgt beispielsweise in Bern drei Jahren.

Eine Grenze gehört ausdrücklich dazu, und sie ist wichtig: Diese Seite beschreibt die Schweizer Behandlung. Wie Irland eine Schweizer Kapitalleistung besteuert, ist eine eigene Frage des irischen Rechts, und sie ist mit dem Rundschreiben nicht beantwortet. Wer einen Kapitalbezug plant, klärt beide Seiten, und zwar vor dem Bezug.

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Barauszahlung beim Wegzug

Die klassische Frage beim Auswandern lautet: Kann ich mir die Pensionskasse beim Wegzug auszahlen lassen? Für ein Ziel in der Europäischen Union lautet die Antwort geteilt.

Der obligatorische Teil kann nicht bar bezogen werden, solange in einem EU-Staat eine Versicherungspflicht für Alter, Tod und Invalidität besteht (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 25f FZG). Der überobligatorische Teil bleibt beziehbar.

Für eine Familie, in der jemand in Irland erwerbstätig wird, heisst das: Der obligatorische Teil bleibt gebunden und wandert auf ein Freizügigkeitskonto. Wer in Irland nicht erwerbstätig wird, ist von der Sperre nicht erfasst. Der Nachweis läuft über die Verbindungsstelle.

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Pensionen des öffentlichen Dienstes

Für Pensionen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gilt eine eigene Regel, und sie hängt an der Staatsangehörigkeit. Pensionen des öffentlichen Dienstes: Bei Schweizer Staatsangehörigkeit behält die Schweiz die Quellensteuer, bei irischer Staatsangehörigkeit nicht.

Wer beides besitzt, wird wie ein Schweizer Staatsangehöriger behandelt. Das ist ein Punkt, der bei der Frage nach dem irischen Pass mitgedacht werden sollte, wenn eine solche Pension im Spiel ist. Zum Pass selbst steht alles im Bereich Der Pass.

Und ein Hinweis, der nicht steuerlich ist, aber zur selben Planung gehört: Wer ausschliesslich von Schweizer Renten lebt, bleibt in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Für Irland besteht kein Optionsrecht auf die Versicherung im Wohnland. Das Optionsrecht gibt es nur für Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und, für Rentnerinnen und Rentner, Spanien und Portugal.

Krankenversicherung bei Bezug Schweizer Renten
PunktInhalt
GrundsatzWer eine Schweizer Rente bezieht und in einen EU-Staat zieht, bleibt in der Schweiz krankenversicherungspflichtig.
Optionsrecht für IrlandFür Irland besteht kein Optionsrecht auf die Versicherung im Wohnland. Das Optionsrecht gibt es nur für Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und, für Rentnerinnen und Rentner, Spanien und Portugal.
Bei Erwerbstätigkeit in IrlandWer in Irland arbeitet, wechselt in das irische PRSI-System.

Quelle: Gemeinsame Einrichtung KVG (kvg.org); AHV/IV-Merkblatt 880, Länderübersicht; Freizügigkeitsabkommen SR 0.142.112.681; Citizens Information zur Einreise von EWR- und Schweizer Staatsangehörigen. Stand: abgerufen 24. August 2026.

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Der erste Schritt ist ein Gespräch

Ob ein Kapitalbezug vor oder nach dem Umzug sinnvoll ist, hängt an beiden Seiten. Wir sehen sie zusammen an.

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