Wegzug aus der Schweiz
Von den drei Herkunftsländern hat die Schweiz die einfachste Ausgangslage. Die Schwierigkeiten liegen woanders, und eine davon überrascht fast jeden.
Keine Wegzugsbesteuerung
Der wichtigste Satz zuerst, und er ist kurz: Die Schweiz besteuert den Wegzug nicht.
Das ergibt sich aus zwei Grundentscheidungen des Schweizer Steuerrechts. Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind steuerfrei, und die Steuerpflicht endet mit dem Wegzug aus der Schweiz. Eine fiktive Veräusserung von Beteiligungen, wie sie Deutschland und Österreich kennen, gibt es weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene.
| Norm und Inhalt |
|---|
| Artikel 16 Absatz 3 DBG: Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind steuerfrei. |
| Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b StHG spiegelt das kantonal. |
| Artikel 8 Absatz 2 DBG: Die Steuerpflicht endet mit dem Wegzug aus der Schweiz. |
Vorbehalten bleibt die kantonale Grundstückgewinnsteuer auf Schweizer Liegenschaften.
Quelle: fedlex.admin.ch: DBG (Fassung 1. Jänner 2025) Artikel 4, 5, 8, 16; StHG Artikel 7; ESTV-Kreisschreiben Nr. 36. Stand: abgerufen 24. August 2026.
Für eine Familie mit einer Schweizer Beteiligung heisst das: Der Umzug nach Irland kostet auf der Schweizer Seite nichts. Was in Deutschland eine sechsstellige Rechnung auslösen kann, ist hier ein Verwaltungsvorgang. Es gibt entsprechend auch keine Vorschrift im Abkommen, die einen Wertzuwachs abgrenzt; Weder das österreichische noch das Schweizer Abkommen kennt eine solche Vorschrift.
Was nach dem Wegzug bleibt
Nach dem Wegzug bleibt nur die wirtschaftliche Zugehörigkeit: Schweizer Geschäfte, Betriebsstätten und Grundstücke. Eine vermietete Wohnung in Zürich bleibt also in der Schweiz steuerpflichtig, ebenso ein Betrieb oder eine Betriebsstätte. Beim späteren Verkauf einer Liegenschaft greift die kantonale Grundstückgewinnsteuer, und das Abkommen mit Irland lässt der Schweiz dieses Recht ausdrücklich.
Ein zweiter Punkt hat nichts mit dem Wegzug zu tun, wird in diesem Zusammenhang aber oft übersehen: Unabhängig vom Wegzug kann gewerbsmässiger Wertschriftenhandel Gewinne in Einkommen aus selbständiger Arbeit umqualifizieren (ESTV-Kreisschreiben Nr. 36 vom 27. Juli 2012). Wer sein Depot vor dem Umzug umschichtet, sollte diese Kriterien kennen, bevor er handelt.
Die Klausel im Abkommen von 1966
Das Abkommen zwischen der Schweiz und Irland stammt vom 8. November 1966. Es enthält, wie die Abkommen Deutschlands und Österreichs mit Irland, eine Remittance-Klausel. Sie steht in Artikel 3 Absatz 2, also ausgerechnet im Artikel mit den Begriffsbestimmungen, wo sie kaum jemand sucht.
Ihre Wirkung: Wenn das Abkommen die Schweiz zwingt, Einkünfte freizustellen oder ermässigt zu besteuern, und Irland dieselben Einkünfte nur besteuert, soweit sie nach Irland überwiesen oder dort bezogen werden, dann gilt die Schweizer Entlastung nur für den überwiesenen Teil.
Ein Vorbehalt, den wir offen tragen: Die Bestimmung trägt im konsolidierten Text keine Änderungsfussnote. Wir folgern daraus, dass sie zum ursprünglichen Bestand von 1966 gehört und nicht erst mit dem Protokoll von 1980 eingefügt wurde. Das ist eine Schlussfolgerung aus dem Fehlen einer Fussnote, nicht eine geprüfte Tatsache; die Protokollgeschichte haben wir noch nicht abschliessend nachvollzogen. An der heutigen Wirkung ändert das nichts.
Die Einzelheiten und der Vergleich mit den beiden anderen Abkommen stehen auf der Seite Die Remittance-Klausel.
Krankenversicherung: der Punkt, der überrascht
Hier liegt die unerwartetste Folge des Umzugs, und sie betrifft vor allem Familien, die von Schweizer Renten leben.
Die Versicherungspflicht nach dem Krankenversicherungsgesetz endet zwar mit dem Schweizer Wohnsitz. Das Koordinationsrecht holt Dich dann aber zurück: Wer eine Schweizer Rente bezieht und in einen EU-Staat zieht, bleibt in der Schweiz krankenversicherungspflichtig.
Für viele Zielländer gibt es dagegen ein Optionsrecht, mit dem man sich stattdessen im Wohnland versichern kann. Für Irland besteht kein Optionsrecht auf die Versicherung im Wohnland. Das Optionsrecht gibt es nur für Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und, für Rentnerinnen und Rentner, Spanien und Portugal.
Wer dagegen in Irland arbeitet, ist nicht betroffen: Wer in Irland arbeitet, wechselt in das irische PRSI-System.
| Lage | Ergebnis |
|---|---|
| erwerbstätig in Irland | Wer in Irland arbeitet, wechselt in das irische PRSI-System. |
| Bezug ausschliesslich Schweizer Renten | Wer eine Schweizer Rente bezieht und in einen EU-Staat zieht, bleibt in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. |
| Optionsrecht für Irland | Für Irland besteht kein Optionsrecht auf die Versicherung im Wohnland. Das Optionsrecht gibt es nur für Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und, für Rentnerinnen und Rentner, Spanien und Portugal. |
Quelle: Gemeinsame Einrichtung KVG (kvg.org); AHV/IV-Merkblatt 880, Länderübersicht; Freizügigkeitsabkommen SR 0.142.112.681; Citizens Information zur Einreise von EWR- und Schweizer Staatsangehörigen. Stand: abgerufen 24. August 2026.
Das ist kein Nachteil an sich, aber es ist eine Kostenposition, die im Budget für Irland regelmässig fehlt. Was das irische System daneben leistet, steht auf der Seite Gesundheitssystem.
Erbschaft und der letzte Wohnsitz
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in der Schweiz kantonal, keine Bundessteuer. in allen Kantonen befreit, in den meisten Kantonen befreit.
Angeknüpft wird an den letzten Wohnsitz der verstorbenen oder schenkenden Person, bei Grundstücken an deren Lage. Nach einem echten Umzug nach Irland fällt die kantonale Steuer deshalb im Regelfall weg, ausgenommen Schweizer Grundstücke. An ihre Stelle tritt die irische Steuer, sobald die irische Fünfjahresuhr abgelaufen ist.
Die Kantone, die bei Nachkommen abweichen, und die vollständige Gegenüberstellung mit der irischen Seite stehen auf der Seite Erbschaft und Schenkung. Beträge dort in CHF, wie in der Quelle.
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Ebene | kantonal, keine Bundessteuer |
| Ehegatten | in allen Kantonen befreit |
| Nachkommen | in den meisten Kantonen befreit |
| Ohne beide Steuern | Schwyz und Obwalden erheben weder Erbschaft- noch Schenkungssteuer. |
| Anknüpfung | Angeknüpft wird an den letzten Wohnsitz der verstorbenen oder schenkenden Person, bei Grundstücken an deren Lage. |
Quelle: ESTV, Dossier Steuerinformationen „Die Erbschafts- und Schenkungssteuern" (Stand Dezember 2024). Stand: abgerufen 24. August 2026.
Einreise und Status in Irland
Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union, und das führt regelmässig zu der Sorge, ein Umzug nach Irland sei aufenthaltsrechtlich schwierig. Das ist er nicht.
Schweizer Staatsangehörige bewegen sich über das Freizügigkeitsabkommen; auf der irischen Seite werden sie wie EWR-Staatsangehörige behandelt. Praktisch heisst das: kein Visum, kein Antrag, keine Registrierung, keine Aufenthaltskarte. Wer länger als drei Monate bleibt, ohne zu arbeiten, muss ausreichende Mittel und einen Krankenversicherungsschutz nachweisen; der ergibt sich bei Rentnerinnen und Rentnern ohnehin aus der Schweizer Versicherungspflicht.
Was von der Schweizer Vorsorge nach dem Umzug wo besteuert wird, und warum Irland bei Kapitalleistungen nicht zu den Problemländern gehört, steht auf der eigenen Seite Schweizer Vorsorge in Irland.
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Der erste Schritt ist ein Gespräch
Der Wegzug selbst kostet nichts. Was danach kommt, gehört trotzdem geplant.