Wegzugsbesteuerung Deutschland
Deutschland lässt eine Familie mit einer GmbH nicht ohne Abrechnung gehen. Der Vorgang ist bekannt; die Vorschrift, die danach in Irland greift, ist es nicht.
Was beim Wegzug passiert
§ 6 AStG behandelt das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht wie einen Verkauf. Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und seinen Wohnsitz aufgibt, wird so besteuert, als hätte er die Anteile am Tag davor veräussert, zum gemeinen Wert. Ein Zufluss findet nicht statt, eine Steuer entsteht trotzdem.
Die Norm kennt daneben zwei weitere Auslöser, die im Alltag leicht übersehen werden: die unentgeltliche Übertragung auf eine im Ausland ansässige Person und jede sonstige Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an den Anteilen. Eine Schenkung an ein bereits in Irland lebendes Kind kann also dasselbe auslösen wie der eigene Umzug.
Der Volltext steht auf gesetze-im-internet.de.
Wen es trifft
Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen, und beide sind niedriger, als viele annehmen.
Die erste betrifft die Beteiligung: Es genügt ein Anteil von 1 Prozent am Kapital einer Kapitalgesellschaft, irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre. Nicht die Mehrheit, nicht eine Sperrminorität, ein Prozent.
Die zweite betrifft die eigene Vergangenheit: Erfasst wird, wer innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war. Diese Fassung gilt seit 2022; davor galt eine andere Zählweise. Bei geerbten oder geschenkten Anteilen werden die Zeiten des Vorgängers mitgerechnet.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Mindestbeteiligung | 1 Prozent |
| Vorgeschichte | 7 von 12 Jahren unbeschränkt steuerpflichtig |
| Ratenzahlung auf Antrag | 7 gleiche Jahresraten |
| Verzinsung der Raten | keine |
| Sicherheitsleistung | in der Regel erforderlich |
| Rückkehr ohne Steuer | innerhalb von 7 Jahren |
Quelle: § 6 AStG in der geltenden Fassung, gesetze-im-internet.de. Stand: abgerufen 24. August 2026.
Zahlen in sieben Raten
Bis 2021 gab es innerhalb der EU eine unbefristete zinslose Stundung, und viele Darstellungen im Netz beschreiben noch diesen Rechtsstand. Er gilt nicht mehr.
Heute kann die Steuer auf Antrag in 7 gleichen Jahresraten entrichtet werden. Die Raten sind zinslos, in der Regel aber nur gegen Sicherheitsleistung. Das ist etwas anderes als eine Stundung: Gezahlt wird auch dann, wenn Du die Anteile nie verkaufst.
Dass Irland in der EU liegt, ändert daran nichts mehr. Die frühere Sonderbehandlung von EU- und EWR-Fällen ist mit der Neufassung entfallen. Wer im Netz liest, dass ein Umzug nach Irland die Wegzugsbesteuerung dauerhaft aufschiebt, liest einen Stand von vor 2022.
Die Rückkehrregel
Die Norm kennt eine Tür zurück. Wird die unbeschränkte Steuerpflicht innerhalb von 7 Jahren wieder begründet, entfällt der Steueranspruch, sofern die Anteile in der Zwischenzeit weder veräussert noch übertragen wurden, keine übermässigen Ausschüttungen erfolgt sind und das deutsche Besteuerungsrecht wieder auflebt.
Für eine Familie, die nach Irland zieht, um dort zu bleiben, ist das keine Planungsgrösse. Für eine Familie, die einen Auslandsaufenthalt auf Zeit erwägt, ist es die zentrale Frage, und sie sollte vor dem Wegzug gestellt werden und nicht im sechsten Jahr.
Der Step-up in Irland
Hier kommt die Vorschrift, die in deutschsprachigen Darstellungen des § 6 AStG praktisch nie auftaucht, obwohl sie für einen Umzug nach Irland genau passt: Artikel 13 Absatz 6 des Abkommens.
Sie erlaubt Deutschland ausdrücklich, den in deutscher Zeit entstandenen Wertzuwachs an Gesellschaftsanteilen zu besteuern, wenn die Person mindestens 3 Jahre in Deutschland ansässig war. Und sie ordnet für die Gegenseite an: Der Wertzuwachs, der in Deutschland tatsächlich besteuert wurde, bleibt bei der späteren irischen Gewinnermittlung ausser Ansatz.
Ohne diese Vorschrift stünde eine Familie schlecht da. Deutschland besteuert den Zuwachs bis zum Wegzug, Irland würde bei einem späteren Verkauf auf den ursprünglichen Anschaffungskosten aufsetzen, und derselbe Wertzuwachs wäre zweimal erfasst.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Die Vorschrift setzt voraus, dass Deutschland diesen Wertzuwachs tatsächlich besteuert hat, und sie gilt nur für Anteile an einer Gesellschaft. Und die Vorschrift ist eine deutsche Besonderheit: Weder das österreichische noch das Schweizer Abkommen kennt eine solche Vorschrift. Wer aus Österreich zuzieht, findet die Lösung im dortigen nationalen Recht, nicht im Abkommen; das steht auf der Seite Wegzug aus Österreich.
| Schritt | Was geschieht |
|---|---|
| Wegzug | § 6 AStG: fiktive Veräusserung zum gemeinen Wert |
| Zahlung | auf Antrag 7 zinslose Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheit |
| Späterer Verkauf in Irland | Der Wertzuwachs, der in Deutschland tatsächlich besteuert wurde, bleibt bei der späteren irischen Gewinnermittlung ausser Ansatz. |
| Voraussetzung dafür | Die Vorschrift setzt voraus, dass Deutschland diesen Wertzuwachs tatsächlich besteuert hat, und sie gilt nur für Anteile an einer Gesellschaft. |
Quelle: Abkommen Deutschland/Irland, Artikel 13 Absatz 6, geprüft an zwei amtlichen Trägern: BMF-Bekanntmachung der Neufassung vom 31. März 2025 und BGBl. 2025 II Nr. 107; Gegenprobe an den Volltexten der Abkommen mit Österreich und der Schweiz. Stand: abgerufen 24. August 2026.
Was vor dem Wegzug zu tun ist
Diese Seite beschreibt eine Rechtslage, keine Gestaltung. Was sich daraus für Dich ergibt, hängt an der Bewertung Deiner Anteile, an Deiner Vorgeschichte und an Deinem Zeitplan, und das gehört in ein Mandat und nicht auf eine Webseite.
Drei Punkte gehören trotzdem früh geklärt, weil sie den Zeitpunkt des Umzugs beeinflussen. Erstens der Wert der Anteile: Er bestimmt die Steuer, und er lässt sich nach dem Wegzug nicht mehr beeinflussen. Zweitens die Frage, ob eine der drei Auslöser bereits vorher greift, etwa durch eine geplante Übertragung innerhalb der Familie. Und drittens die Frage, wie sich die deutsche Abrechnung zur irischen Seite verhält, insbesondere zur Ordnung Deiner Konten und zum Zuzugsjahr.
Wer die Wegzugsbesteuerung erst nach dem Umzug entdeckt, hat keine Fehler gemacht, aber alle Wahlmöglichkeiten verloren.
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Der erste Schritt ist ein Gespräch
Der Wert Deiner Anteile am Tag des Wegzugs entscheidet über die Rechnung. Darüber redet man vorher.