12,5 % Körperschaftsteuer sind attraktiv. Aber noch keine Unternehmensstruktur.
Ob eine irische Gesellschaft für Dich sinnvoll ist, hängt von Tätigkeit, Wohnsitz, Eigentümerstruktur und tatsächlicher Leitung ab. Der Steuersatz ist nur der Ausgangspunkt.

Wenn Du unternehmerisch denkst, hast Du die 12,5 Prozent vermutlich vor allem anderen über Irland gewusst. Der Satz ist der Grund, warum halb Silicon Valley eine Dubliner Adresse hat, und er taucht in jedem zweiten Auswanderer-Video als Versprechen auf. Diese Seite erklärt, was die Zahl ist, für wen sie relevant wird, und warum sie auf dieser Site bewusst ohne Bauanleitung steht.
Was die Zahl ist

Die 12,5 Prozent sind der irische Körperschaftsteuersatz auf Unternehmensgewinne aus aktiver Geschäftstätigkeit. Er ist real, er ist seit Jahrzehnten das Rückgrat der irischen Standortpolitik, und er ist einer der Gründe, warum Irland eine so dichte Landschaft internationaler Unternehmen trägt.
Genauso wichtig ist, was die Zahl nicht ist: sie ist kein Steuersatz auf Dich. Dein Gehalt, Deine Dividende, Dein privates Kapital folgen anderen Regeln, und die persönliche irische Einkommensteuer ist hoch, wie die Steuern-Übersicht offen sagt. Die 12,5 Prozent leben auf der Ebene einer Gesellschaft, und zwischen der Gesellschaft und Deinem Familienkonto liegt genau die Strecke, auf der seriöse Planung von Werbeversprechen zu unterscheiden ist.
Der zweite Satz, den niemand nennt
Die 12.5 Prozent gelten für Gewinne aus aktiver Geschäftstätigkeit, für trading income. Für alles andere gilt ein zweiter Satz: 25 Prozent auf passive Erträge, also auf Zinsen, Mieten, Lizenzen ohne aktive Verwertung und Erträge, die keiner Geschäftstätigkeit zugeordnet werden können.
Dieser zweite Satz taucht in kaum einer deutschsprachigen Darstellung auf, und er ist der Grund, warum eine Gesellschaft, die als Vermögensverwaltung genutzt wird, in Irland gerade nicht zur 12,5-Prozent-Geschichte gehört. Die Abgrenzung zwischen aktiv und passiv ist keine Formalie, sondern eine Tatsachenfrage, die im Zweifel die Finanzverwaltung entscheidet.
Die beiden Zuschläge
Hier liegt die Stelle, an der die Rechnung für eine Familiengesellschaft am häufigsten kippt. Irland kennt für eng gehaltene Gesellschaften, für close companies, zwei Zuschläge auf Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden.
Der erste trifft nicht ausgeschüttete Anlage- und Vermietungserträge mit 20 Prozent (§ 440 TCA 1997). Der zweite trifft nicht ausgeschüttete Erträge aus freiberuflicher und ähnlicher Dienstleistungstätigkeit mit 15 Prozent (§ 441 TCA 1997). Beide sind ausdrücklich dazu da, genau das zu verhindern, was viele planen: Gewinne in der Gesellschaft stehen zu lassen, um die persönliche Einkommensteuer zu vermeiden.
| Gegenstand | Satz | Norm |
|---|---|---|
| Gewinne aus aktiver Geschäftstätigkeit | 12.5 Prozent | § 21 TCA 1997 |
| Passive Erträge | 25 Prozent | § 21A TCA 1997 |
| Zuschlag auf nicht ausgeschüttete Anlage- und Vermietungserträge | 20 Prozent | § 440 TCA 1997 |
| Zuschlag auf nicht ausgeschüttete Dienstleistungserträge | 15 Prozent | § 441 TCA 1997 |
Die Zuschläge greifen nur bei eng gehaltenen Gesellschaften und nur auf den nicht ausgeschütteten Teil. Ob und in welcher Höhe sie im Einzelfall anfallen, hängt an der Zusammensetzung der Erträge.
Quelle: Revenue, Tax and Duty Manual Part 13-02-06 „Surcharge on undistributed income of service companies" (zuletzt geprüft November 2024) mit Verweis auf § 440 TCA 1997; Tax and Duty Manual Part 34-00-01, Abschnitte 2.2 und 5; §§ 21, 21A, 23A TCA 1997. Stand: abgerufen 24. August 2026.
Für eine beratende oder planende Tätigkeit in einer eigenen Gesellschaft heißt das: Die 12,5 Prozent sind nicht das Ende der Rechnung, sondern ihr Anfang.
Wo die Gesellschaft ansässig ist
Seit dem 1. Jänner 2015 gilt in Irland eine klare Regel (§ 23A TCA 1997): Eine in Irland gegründete Gesellschaft ist in Irland ansässig, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen weist die Ansässigkeit einem anderen Staat zu.
Der Satz hat eine zweite Hälfte, und die ist für einen Zuzügler die wichtigere. Eine irische Gesellschaft, die tatsächlich von einem Wohnzimmer in München, Wien oder Zug geleitet wird, ist nach dem Recht des jeweiligen Landes dort ansässig, und das Abkommen entscheidet den Konflikt regelmäßig nach dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Was dabei herauskommt, ist keine irische Gesellschaft mit 12,5 Prozent, sondern eine Gesellschaft, die im alten Wohnsitzstaat voll steuerpflichtig ist, mit allen Folgen einer verdeckten Verlagerung.
| Land | Norm | Regel |
|---|---|---|
| Deutschland | § 10 AO | Ort der Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. |
| Österreich | § 27 Abs. 2 BAO, § 1 Abs. 2 KStG | Unbeschränkte Steuerpflicht bei Sitz oder Geschäftsleitung im Inland; die Abkommensregel des Artikels 2A Absatz 3 stellt auf den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ab. |
| Schweiz | Artikel 50 DBG | Juristische Personen sind steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz befindet. |
Alle drei Rechtsordnungen knüpfen an denselben tatsächlichen Umstand an: wo die geschäftlichen Entscheidungen wirklich fallen.
Quelle: gesetze-im-internet.de (§ 10 AO); RIS Bundesrecht konsolidiert (§ 27 BAO, § 1 KStG) und BMF-Auskunft EAS 1919 vom 17. August 2001; fedlex.admin.ch (Artikel 50 DBG). Stand: abgerufen 24. August 2026.
Deshalb ist Substanz keine Formalie und kein Briefkasten. Sie ist die Frage, ob Deine Gesellschaft dort geleitet wird, wo sie registriert ist. Für eine Familie, die tatsächlich nach Irland zieht, ist das die einfachste aller Substanzfragen, weil die Antwort mit dem Umzug ohnehin richtig wird.
Der Direktor und sein öffentliches Amt
Eine irische Besonderheit, die selbst in Fachtexten selten auftaucht und die zuziehende Unternehmer regelmäßig überrascht: Der Direktor einer in Irland gegründeten Gesellschaft hält nach irischem Recht ein öffentliches Amt und ist mit diesen Bezügen in Irland steuerpflichtig, unabhängig von seiner eigenen Ansässigkeit und vom Ort der Ausübung.
Grundlage sind § 19 Abs. 2 TCA 1997; Tipping v Jeancard, 2 ITR 68. Praktisch heißt das: Wer eine irische Gesellschaft gründet und ihr Direktor wird, bevor er selbst nach Irland zieht, hat für seine Direktorenbezüge eine irische Steuerpflicht, auch wenn er noch keinen Tag im Land verbracht hat. Ob eine Entlastung über ein Abkommen greift, ist dann eine eigene Prüfung.
Für den umgekehrten Fall gilt dasselbe: Wer Irland später wieder verlässt, aber Direktor bleibt, nimmt diese Steuerpflicht mit.
Was sie für eine Familie ermöglichen kann

Für die Familien, für die diese Site geschrieben ist, wird der Satz in zwei Lagen interessant. Erstens: wer sein Unternehmen mitbringt oder in Irland neu unternehmerisch tätig wird, kann Gewinne in einer irischen Gesellschaft zu 12,5 Prozent thesaurieren, statt sie sich zu hohen persönlichen Sätzen sofort auszuschütten. Zweitens: im Zusammenspiel mit der Non-Dom-Position stellt sich für nicht-irische Tätigkeiten die Frage, welche Einheit wo sitzt und welches Geld überhaupt nach Irland fließt.
Beides sind Möglichkeiten, keine Automatismen. Ob sie in Deinem Fall tragen, hängt an Deiner Tätigkeit, an Substanzfragen, am Zusammenspiel mit dem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Steuerrecht vor dem Wegzug und an Details, die sich zwischen zwei Familien mit demselben Vermögen komplett unterscheiden können. Eine Gesellschaft ist kein Steuersatz, und ein Steuersatz ist kein Plan.
Warum hier keine Anleitung steht

An dieser Stelle liest Du auf anderen Seiten üblicherweise ein Strukturdiagramm mit Kästchen und Pfeilen. Hier steht bewusst keines, aus zwei Gründen.
Erstens arbeiten wir mit eigenen, erprobten Strukturen für zuziehende Unternehmerfamilien, und deren Mechanik gehört in die persönliche Beratung, nicht auf eine Marketingseite. Was öffentlich als Bauanleitung kursiert, ist regelmäßig veraltet, unvollständig oder schlicht falsch, und im Steuerrecht ist eine halbe Anleitung gefährlicher als keine.
Zweitens wäre jedes Kästchendiagramm eine Antwort auf eine Frage, die noch niemand gestellt hat: nämlich Deine. Die ehrliche Reihenfolge ist umgekehrt: erst Deine Tätigkeit, Dein Vermögen und Dein Zeitplan, dann die Struktur. Genau so läuft das Gespräch: Du beschreibst Deine Lage, und Sebastian sagt Dir, ob und wie die 12,5 Prozent in Deinem Fall eine Rolle spielen, und was sie kosten, bevor sie etwas bringen.
Diese Seite beschreibt die Regeln, die für eine Gesellschaft in der Hand eines in Irland ansässigen Eigentümers gelten. Ablauf, Leistungsumfang und Preis einer Gründung stehen daneben: unter Firmengründung liegen die drei fertigen Pakete, die irische Limited, die irische Holding und die Limited mit britischer Holding. Den Vergleich mit anderen Standorten führt die Schwesterseite des Netzwerks: Firmengründung Ausland.
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