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Der Pass

Acht Jahre statt fünf: was die irische Regierung am 9. September beschlossen hat

Am 9. September 2026 hat das irische Kabinett den vorrangigen Entwurf eines Gesetzes beschlossen, das die Aufenthaltsvoraussetzung für die Einbürgerung von fünf auf acht Jahre anhebt. Geltendes Recht ist davon nichts. Hier steht, was die Regierung selbst sagt, was Zeitungen darüber hinaus berichten und was beides für eine zuziehende Familie bedeutet.

Was die Regierung beschlossen hat

Der Beschluss betrifft das Irish Nationality and Citizenship (Amendment) Bill 2026. Das Kabinett hat ihn nicht verabschiedet, sondern seinen vorrangigen Entwurf freigegeben. In der Mitteilung der Regierung stehen vier Punkte.

Was sich ändern soll
VoraussetzungHeuteNach dem Vorhaben
Aufenthalt insgesamtfünf Jahreacht Jahre für die meisten Antragsteller
SprachnachweiskeinerEnglisch, Irisch oder Irish Sign Language
Test zu Staat und Gesellschaftkeinervorgesehen
Eigene Mittelkein gesonderter NachweisNachweis der Selbsterhaltungsfähigkeit vorgesehen

Die Einschränkung auf die meisten Antragsteller steht wörtlich in der Mitteilung der Regierung. Ob es eine kürzere Stufe geben soll und für wen, sagt sie nicht.

Quelle: Regierung von Irland, Pressemitteilung des Department of Justice, Home Affairs and Migration vom 9. September 2026. Stand: abgerufen 17. September 2026.

Die Regierung begründet das Vorhaben damit, die irische Einbürgerung an die Praxis anderer europäischer Staaten anzugleichen, und nennt dafür in ihrer eigenen Mitteilung Österreich, Italien, Litauen, Slowenien, Spanien und die Schweiz mit Aufenthaltszeiten von sieben bis zehn Jahren. Sie schreibt außerdem, die Staatsbürgerschaft solle das Ergebnis einer dauerhaften Bindung sein und nicht bloß des Zeitablaufs.

Was Zeitungen darüber hinaus berichten

Drei Punkte, die für die Planung wichtiger sind als alles andere, stehen nicht in der Mitteilung der Regierung. Sie stammen aus der Berichterstattung des Irish Examiner vom 7. und 8. September, und diese Seite gibt sie deshalb als Berichterstattung wieder, nicht als Regierungstext.

Erstens der Zuschnitt der acht Jahre. Berichtet wird, die Voraussetzung solle aus zwei ununterbrochenen Jahren unmittelbar vor dem Antrag und sechs Jahren innerhalb der vorangegangenen zehn bestehen. Das wäre eine andere Konstruktion als heute, nicht nur eine größere Zahl.

Zweitens der Zeitplan. Die Regierung erwartet dem Bericht zufolge, das Gesetz bis Weihnachten unterzeichnen zu lassen.

Drittens, und das ist der Punkt, der die meisten Leser betrifft: eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Wer bis zum Inkrafttreten keinen Antrag gestellt hat, soll unter die neue Regel fallen. Bereits in Irland verbrachte Jahre sollen auf die acht angerechnet werden.

Was heute gilt

Nichts davon ist Recht. Der Gesetzentwurf war am 17. September 2026 noch nicht veröffentlicht; die Regierung hatte angekündigt, ihn in den kommenden Tagen vorzulegen und dem Justizausschuss zur Vorprüfung zu übergeben. Bis zum Inkrafttreten gilt die heutige Aufenthaltsregel, und was sie im Einzelnen verlangt, steht auf der Pass-Seite.

Das ist keine Beruhigung, und es ist auch keine Aufforderung, jetzt schnell etwas zu unternehmen. Es ist die nüchterne Lage: Eine Regel, die heute gilt, ist kein Versprechen für morgen, und eine Regel, die morgen gelten soll, ist heute noch kein Recht.

Die Frage, die offen ist

Für die Leser dieser Site hängt alles an einem Punkt, den bisher niemand beantwortet hat: Bekommen EU-Bürger eine eigene, kürzere Stufe?

Dass die Frage nicht abwegig ist, zeigt Portugal. Dort war der Weg zur Staatsangehörigkeit fünf Jahre. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz, in Kraft seit dem 19. Mai 2026, sind es zehn Jahre für Drittstaatsangehörige und sieben Jahre für Angehörige von EU-Staaten und portugiesischsprachigen Ländern. Portugal hat also verschärft und dabei eine eigene, kürzere Stufe für EU-Bürger gezogen.

Ob Irland denselben Weg geht, sagt die Formulierung „für die meisten Antragsteller" nicht. Sie lässt es offen. Die Antwort steht im General Scheme, und sobald er veröffentlicht ist, steht sie auch hier.

Was das für die zwei Wege bedeutet

Der Weg über die Abstammung ist nicht betroffen. Wer einen in Irland geborenen Großelternteil hat, geht über die Foreign Births Registration, und die ist kein Einbürgerungsverfahren. Aufenthaltszeiten spielen dort keine Rolle, Sprachtests auch nicht. Dieser Weg wird durch das Vorhaben relativ gesehen wichtiger, nicht unwichtiger.

Der Weg über die Einbürgerung wird länger, wenn das Gesetz so kommt. Für eine Familie, die ohnehin nach Irland zieht, ändert das die Reihenfolge der Überlegungen: Der Pass rückt vom Ziel zur Zugabe. Wer nur seinetwegen umziehen wollte, sollte den Plan neu rechnen.

Und ein Satz, der auf dieser Site ohnehin seit jeher steht und jetzt mehr Gewicht bekommt: Es gibt keinen Anspruch auf die irische Einbürgerung. Der Minister entscheidet mit einem erheblichen Ermessensspielraum, und das galt schon, als die Zahl noch fünf war.

Quellen

  • Regierung von Irland, „Government approval secured for the priority drafting of the Irish Nationality and Citizenship (Amendment) Bill 2026", gov.ie, veröffentlicht am 9. September 2026.
  • Irish Examiner, Berichterstattung vom 7. September 2026 (zum Zuschnitt der Aufenthaltsvoraussetzung) und vom 8. September 2026 (zum Zeitplan und zur fehlenden Übergangsfrist).
  • Portugal: Organic Law No. 1/2026, veröffentlicht im Diário da República am 18. Mai 2026, in Kraft seit dem 19. Mai 2026.
  • Department of Justice, Home Affairs and Migration, Publikationsverzeichnis auf gov.ie; am 17. September 2026 ohne Eintrag zum General Scheme.

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