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Steuern

Wegzugsbesteuerung: warum geben Deutschland, Österreich und die Schweiz drei verschiedene Antworten?

Dieselbe Frage, drei Rechtsordnungen, drei Ergebnisse. Und in Deutschland seit Anfang 2025 auch für ETF-Anteile, was viele erst merken, wenn der Bescheid kommt.

Aufgeschnittenes Brot auf einem Tisch, dahinter eine grüne Flasche und eine Küche.

Worum es geht

Wegzugsbesteuerung heißt: Der Staat, den man verlässt, tut so, als hätte man bestimmte Vermögenswerte am Tag des Wegzugs verkauft, und besteuert den bis dahin aufgelaufenen Wertzuwachs. Verkauft wurde nichts, Geld ist nicht geflossen, die Steuer entsteht trotzdem.

Die Begründung ist aus Sicht des Fiskus schlüssig: Er verliert mit dem Wegzug das Besteuerungsrecht an stillen Reserven, die unter seiner Herrschaft entstanden sind. Für den Wegziehenden ist es trotzdem der Punkt, an dem ein Umzug plötzlich sechsstellig werden kann, ohne dass sich am Vermögen etwas geändert hätte.

Und es ist der Punkt, an dem die drei Herkunftsländer am weitesten auseinanderliegen. Eine gemeinsame Antwort gibt es nicht, und jede Zusammenfassung, die es anders darstellt, ist für zwei von drei Lesern falsch.

Deutschland

Die Regelung steht in § 6 des Außensteuergesetzes. Sie erfasst Anteile an Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Beteiligungshöhe und behandelt den Wegzug als Veräußerung zum gemeinen Wert.

Die Änderung, um die es hier geht: Seit dem 1. Januar 2025 erfasst sie auch Investmentanteile und ETF. Das Jahressteuergesetz 2024 hat eine entsprechende Regelung im Investmentsteuergesetz geschaffen. Betroffen sind Bestände ab einer Beteiligung von einem Prozent an einem Fonds oder ab Anschaffungskosten von 500.000 Euro, und jede Anlage wird für sich betrachtet, ohne Zusammenrechnung über verschiedene Fonds hinweg.

Für den Leser dieser Seite ist die zweite Schwelle die relevante. Wer über Jahre ein größeres Depot aufgebaut hat, kommt bei einer einzelnen Position schnell auf 500.000 Euro Anschaffungskosten, und viele haben diese Ausweitung schlicht nicht mitbekommen, weil sie sich für ein Thema großer Unternehmerfamilien hielten.

Die festgesetzte Steuer kann auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden, ohne Verzinsung und in der Regel gegen Sicherheitsleistung; seit der Neufassung des § 6 AStG von 2022 gilt das unabhängig vom Zielstaat, also auch beim Wegzug nach Irland. Wie die deutsche Regelung im Ganzen funktioniert und was sich vor dem Stichtag noch gestalten lässt, steht ausführlich in unserem Beitrag zur Wegzugsbesteuerung auf unserer Schwesterseite.

Österreich

Österreich regelt es in § 27 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988. Auch dort führt der Wegzug zu einer Besteuerung stiller Reserven. Die Erleichterung ist aber anders gebaut als die deutsche: Beim tatsächlichen Ansässigkeitswechsel einer natürlichen Person in einen Staat der EU oder des EWR gilt auf Antrag ein Nichtfestsetzungskonzept. Die Steuerschuld wird im Wegzugsjahr ermittelt und im Bescheid ausgewiesen, aber erst festgesetzt, wenn tatsächlich veräußert wird; nur der Ansässigkeitswechsel selbst löst diese Schonung aus, andere Entstrickungsfälle laufen anders. Die Einzelheiten samt der österreichischen Praxis stehen in unserem Beitrag zur Wegzugsbesteuerung in Österreich.

Was daneben steht, ist eine Ankündigung und noch kein geltendes Recht: Im Zusammenhang mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026, das der Nationalrat am 10. Juni 2026 beschlossen hat, wurden Verschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung in Aussicht gestellt. Wir behandeln das hier als Ankündigung und nicht als Rechtslage, weil wir den Gesetzestext dazu nicht im Wortlaut geprüft haben. Wer österreichischer Staatsbürger ist und einen Wegzug plant, sollte diesen Punkt aktuell prüfen lassen, und zwar am Gesetzestext.

Die Schweiz

Die Schweiz kennt keine Wegzugsbesteuerung auf private Kapitalgewinne in der Art, wie Deutschland und Österreich sie haben. Private Kapitalgewinne sind auf Bundesebene grundsätzlich steuerfrei, und daraus folgt, dass es beim Wegzug auch nichts gibt, was fiktiv realisiert würde.

Das ist ein erheblicher struktureller Unterschied und der Grund, warum ein Schweizer Wegzug in dieser Hinsicht deutlich einfacher ist als ein deutscher. Was ihn dafür kompliziert macht, liegt woanders, nämlich bei der beruflichen Vorsorge und bei der Frage, wie und wann Guthaben der zweiten Säule und der Säule 3a bezogen werden. Das ist der Posten, an dem für Schweizer Leser das Geld liegt, und er hat mit stillen Reserven nichts zu tun. Was beim Wegzug aus der Schweiz an Steuern, Pensionskasse und AHV konkret zu ordnen ist, steht bei unserer Schwesterseite.

Die drei Länder nebeneinander
LandWegzugsbesteuerung auf privates WertpapiervermögenErleichterung beim Wegzug
Deutschlandja, § 6 AStG, seit 1.1.2025 auch Investmentanteile und ETFEntrichtung in sieben Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheit
Österreichja, § 27 Abs. 6 EStG 1988Nichtfestsetzung auf Antrag beim Ansässigkeitswechsel in EU oder EWR
Schweiznein, private Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfreigegenstandslos

Quelle: § 6 Außensteuergesetz und § 19 Investmentsteuergesetz (gesetze-im-internet.de); § 27 Abs. 6 EStG 1988 (ris.bka.gv.at); Parlamentskorrespondenz zum Budgetmaßnahmengesetz 2026. Stand: 15. Juni 2026.

Was auf der irischen Seite steht

Und weil der Begriff auf beiden Seiten vorkommt, gehört die irische Lage daneben, sauber getrennt. „Exit Tax" bezeichnet in Irland drei verschiedene Dinge, und sie zu vermischen ist der häufigste Fehler in diesem Feld.

Erstens, natürliche Personen beim Wegzug: Irland kennt keine fiktive Veräußerung, wenn eine Privatperson das Land verlässt. Es gibt eine Fünfjahresregel gegen Gestaltungen, aber keine Wegzugsbesteuerung im deutschen Sinn.

Zweitens, Gesellschaften: Für Körperschaften gibt es sehr wohl eine Exit Tax von 12,5 Prozent, geregelt im Taxes Consolidation Act 1997 und beruhend auf der europäischen Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung, anwendbar auf Ereignisse ab dem 10. Oktober 2018.

Drittens, Fonds: „Exit Tax" heißt in Irland außerdem die Besteuerung von Erträgen aus bestimmten Fonds. Der Satz liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 38 Prozent, gesenkt von zuvor 41, und die Achtjahresregel mit fiktiver Veräußerung besteht fort.

Für den Zuziehenden ist der dritte Punkt der praktisch wichtigste, und er wird von der Debatte über die ersten beiden regelmäßig verdeckt. Ausgeschrieben steht das unter Steuern.

Was das für die Reihenfolge bedeutet

Aus alldem folgt kein Rat, sondern eine Reihenfolge. Die Frage, ob und in welcher Höhe eine Wegzugsbesteuerung anfällt, ist eine Frage des Herkunftslandes und wird dort beantwortet, bevor irgendetwas in Irland geplant wird. Sie hängt an der Zusammensetzung des Depots, an Beteiligungen, an Anschaffungskosten und an Stichtagen, und sie lässt sich nach dem Wegzug nicht mehr gestalten.

Was wir hier ausdrücklich nicht tun: subsumieren. Ob Deine Position unter § 6 AStG fällt, ob eine Stundung in Deinem Fall gewährt wird, welche Sicherheit verlangt wird und was das über sieben Jahre bedeutet, ist eine Einzelfallfrage für jemanden, der Deine Zahlen kennt. Genau dafür ist das Gespräch da, und deshalb steht am Ende dieses Beitrags kein Rechenbeispiel.

Was Du daraus mitnimmst

Deutschland besteuert den Wegzug und seit 2025 auch ETF-Bestände ab 500.000 Euro Anschaffungskosten. Österreich besteuert ihn ebenfalls, mit Nichtfestsetzung auf Antrag beim Ansässigkeitswechsel in die EU und einer angekündigten Verschärfung. Die Schweiz besteuert ihn nicht, hat dafür die Vorsorgefrage. Und Irland kennt für Privatpersonen keine Wegzugsbesteuerung, wohl aber drei ganz verschiedene Dinge, die alle „Exit Tax" heißen.

Was neben der Wegzugsbesteuerung noch zu klären ist

Die fiktive Veräußerung ist der bekannteste Posten eines Wegzugs, aber nicht der einzige und oft nicht der teuerste. Drei weitere gehören auf dieselbe Liste, und sie fallen in den drei Ländern verschieden aus.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Deutschland kennt in § 2 des Außensteuergesetzes eine Regelung, die nach einem Wegzug in ein niedrig besteuerndes Gebiet weiterwirkt, wenn wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland fortbestehen. Ob sie greift, hängt an Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind. Österreich und die Schweiz kennen keine wortgleiche Entsprechung.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sie folgt eigenen Anknüpfungspunkten und wirkt in Deutschland nach einem Wegzug für eine bestimmte Zeit nach. Und auf der irischen Seite steht eine Uhr, die viele übersehen: Für die irische Capital Acquisitions Tax gilt eine nicht ansässige Person erst dann als erfasst, wenn sie fünf aufeinanderfolgende Jahre steuerlich in Irland ansässig war. Ab dem sechsten Jahr fällt das Weltvermögen in die irische Erbschaft- und Schenkungsteuer, und der Satz liegt bei 33 Prozent. Diese Uhr läuft ungefähr parallel zur Einbürgerungsuhr, was bedeutet, dass eine Familie die Steuerpflicht etwa dann erreicht, wenn sie den Pass erreicht.

Die Altersvorsorge. In der Schweiz die zweite Säule und die Säule 3a, in Deutschland geförderte Verträge und die gesetzliche Rentenversicherung, in Österreich ASVG-Zeiten und Betriebspensionen. Das ist der unbeweglichste Teil des Vermögens und braucht den längsten Vorlauf.

Wer nur die Wegzugsbesteuerung klärt und diese drei übersieht, hat den kleineren Teil gelöst. Die irische Seite dieser Rechnung steht unter Non-Dom.

Ein Hinweis zur Formulierung

Dieser Beitrag beschreibt Normen, er wendet sie nicht an. Ob ein bestimmter Depotbestand, eine bestimmte Beteiligung oder eine bestimmte Struktur unter eine dieser Regelungen fällt, ist eine Subsumtion, und die nehmen wir hier nicht vor. Der Unterschied ist nicht formal: Eine falsche Einordnung kostet in diesem Feld sechsstellig.

Zum Rechtsstand: Die deutsche Ausweitung auf Investmentanteile gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist geltendes Recht. Die österreichische Verschärfung ist im Juni 2026 angekündigt worden und hier ausdrücklich als Ankündigung geführt. Wer sich auf eine der beiden Aussagen stützt, prüft sie am Gesetzestext, nicht an diesem Beitrag.

Ein Wort zur Reihenfolge in der Praxis: Die Prüfung gehört an den Anfang der Umzugsplanung, nicht ans Ende. Wer erst das Haus kauft, die Kinder anmeldet und dann feststellt, dass der Wegzug eine sechsstellige Steuer auslöst, hat keine Wahl mehr. Wer die Prüfung vorher macht, hat mehrere: den Zeitpunkt, die Struktur des Depots und in manchen Fällen die Frage, ob eine Beteiligung vor dem Wegzug anders gehalten werden sollte.

Der Satz, auf den es hinausläuft

Die Wegzugsbesteuerung ist eine Frage des Herkunftslandes und wird dort beantwortet, bevor in Irland irgendetwas geplant wird. Sie lässt sich vorher gestalten und nachher nicht mehr.

Und die drei Antworten sind wirklich drei: Deutschland ja, seit 2025 auch für Fonds und ETF. Österreich ja, mit Nichtfestsetzung beim Ansässigkeitswechsel in EU oder EWR und einer angekündigten Verschärfung. Die Schweiz nein, dafür mit der Vorsorgefrage. Wer eine gemeinsame Antwort liest, liest eine falsche.

Quellen

  • § 6 Außensteuergesetz und § 19 Investmentsteuergesetz, gesetze-im-internet.de.
  • § 27 Abs. 6 Einkommensteuergesetz 1988, ris.bka.gv.at.
  • Parlament Österreich, Parlamentskorrespondenz zum Budgetmaßnahmengesetz 2026 vom 10. Juni 2026, parlament.gv.at.
  • Taxes Consolidation Act 1997, ss. 627 bis 629C, irishstatutebook.ie; Revenue Commissioners zur Exit Tax für Gesellschaften.
  • Finance Act 2025 (No. 18 of 2025) zur Senkung des Fondssteuersatzes auf 38 Prozent, irishstatutebook.ie.

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