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Immobilien

Local Property Tax 2026: was kostet das eigene Haus im Jahr?

2026 ist das erste Jahr der neuen Bewertungsperiode. Der Wert, den ein Eigentümer für den 1. November 2025 angesetzt hat, bestimmt seine Grundsteuer bis 2030. Für Zuziehende ist die Überraschung an dieser Steuer nicht ihre Höhe, sondern ihre Niedrigkeit.

Schieferdächer und Schornsteine einer Häuserzeile von oben gesehen, unmittelbar dahinter beginnt grünes, von Hecken geteiltes Ackerland.

Wie die Steuer funktioniert

Die Local Property Tax ist eine Selbstveranlagungssteuer auf Wohnimmobilien. Der Eigentümer schätzt den Marktwert seines Hauses zu einem gesetzlich festgelegten Stichtag, ordnet ihn einem Band zu und zahlt den Betrag, der für dieses Band gilt. Es gibt keine amtliche Bewertung, keinen Einheitswert und kein Verfahren, in dem ein Finanzamt den Wert festsetzt. Es gibt eine Erklärung des Eigentümers und die Möglichkeit von Revenue, sie in Zweifel zu ziehen.

Der Stichtag war der 1. November 2025. Er gilt für die gesamte Periode 2026 bis 2030. Steigt der Wert des Hauses in diesen fünf Jahren, ändert das an der Steuer nichts. Wer 2027 kauft, tritt in die Bewertung des Verkäufers ein.

Die Bänder für 2026 bis 2030

Die Bänder wurden zur neuen Periode um 20 Prozent verbreitert, damit die gestiegenen Hauspreise nicht automatisch jeden in ein höheres Band schieben. Nach Angaben des Finanzministeriums bleiben schätzungsweise 96 Prozent aller Objekte in ihrem bisherigen Band; die Grundbeträge steigen für Objekte unter 1,26 Millionen Euro um rund 5 bis 6 Prozent.

Bewertungsbänder und Grundbeträge, Periode 2026 bis 2030 (Auszug)
BandWert der ImmobilieGrundbetrag im Jahr
10 bis 240.000 Euro95 Euro
2240.001 bis 315.000 Euro235 Euro
3315.001 bis 420.000 Euro333 Euro
4420.001 bis 525.000 Euro428 Euro
5525.001 bis 630.000 Euro523 Euro
6630.001 bis 735.000 Euro618 Euro
7735.001 bis 840.000 Euro713 Euro

Insgesamt 19 Bänder bis 2,1 Millionen Euro. Darüber wird nach dem tatsächlichen Wert gerechnet. Die Gemeinden dürfen den Grundbetrag um bis zu 25 Prozent nach oben oder unten verändern.

Quelle: Revenue Commissioners und Citizens Information, Local Property Tax, Bewertungsperiode 2026 bis 2030 (Bewertungsstichtag 1. November 2025). Stand: 19. Januar 2026.

Für den Leser dieser Seite ist Band 3 der Normalfall. Ein Familienhaus in Wexford, Enniscorthy, Dungarvan oder Youghal liegt in aller Regel zwischen 240.000 und 420.000 Euro, also in Band 2 oder Band 3. Die Grundsteuer beträgt dann 235 oder 333 Euro im Jahr, vor der gemeindlichen Anpassung von bis zu 25 Prozent nach oben oder unten.

Diese Zahl ist der Grund, warum wir die Grundsteuer auf dieser Seite überhaupt behandeln. Sie ist so niedrig, dass Zuziehende sie regelmäßig für einen Monatsbetrag halten. Es ist der Jahresbetrag.

Was Deutschland, Österreich und die Schweiz dagegenhalten

Hier lohnt sich der Blick auf alle drei Herkunftsländer, weil sie an dieser Stelle drei verschiedene Systeme betreiben und die Vergleiche entsprechend verschieden ausfallen.

Deutschland. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den Regeln der Grundsteuerreform erhoben, mit neuen Grundsteuerwerten und Hebesätzen der Gemeinden. Die Belastung streut dadurch stark: Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Gemeinden können sehr unterschiedliche Beträge tragen, und einzelne Bundesländer wenden abweichende Modelle an. Ein pauschaler Vergleichsbetrag lässt sich seriös nicht nennen. Was sich sagen lässt: Der Betrag liegt für ein Einfamilienhaus in der Regel über dem irischen, häufig deutlich, und er ist seit der Reform in vielen Fällen gestiegen.

Österreich. Die Grundsteuer beruht weiterhin auf Einheitswerten, die auf historischen Wertverhältnissen fußen. Das Ergebnis sind Beträge, die für ein Einfamilienhaus oft in einer ähnlichen Größenordnung liegen wie die irischen oder darunter. Der österreichische Leser ist an dieser Stelle also der einzige der drei, für den die irische Grundsteuer nicht wie eine Entlastung wirkt.

Schweiz. Hier sind zwei Dinge zu trennen. Die kantonale Liegenschaftssteuer gibt es nicht überall, und wo es sie gibt, ist sie in der Regel niedrig. Der schwerere Posten war bisher der Eigenmietwert, also die Besteuerung eines fiktiven Mietertrags aus der selbstbewohnten Immobilie. Am 28. September 2025 hat die Schweiz seine Abschaffung angenommen, verbunden mit der Möglichkeit der Kantone, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Der Systemwechsel greift frühestens ab dem 1. Januar 2028, und mit ihm entfallen auch die bisherigen Abzüge für Unterhalt und energetische Sanierung. Ein Schweizer Leser, der heute rechnet, vergleicht deshalb ein irisches System, das feststeht, mit einem schweizerischen, das sich gerade ändert.

Drei Systeme, drei Ausgangslagen. Was für alle drei gilt: Die irische Grundsteuer ist kein Posten, der eine Umzugsentscheidung trägt. Sie ist ein Posten, der in der Betriebskostenrechnung eines irischen Hauses fast verschwindet, und das ist bemerkenswert genug, um es einmal sauber hinzuschreiben.

Die praktischen Punkte beim Kauf

Vier Dinge, die eine zuziehende Familie wissen sollte.

Die Steuer haftet an der Immobilie, nicht an der Person. Rückstände des Verkäufers sind ein Thema für die Abwicklung. Das prüft der Solicitor, und er tut es routinemäßig; man muss ihn nicht darauf hinweisen, sollte den Punkt aber im Blick behalten, wenn ein Kauf ungewöhnlich schnell laufen soll.

Die Selbstveranlagung ist ernst gemeint. Wer den Wert seines Hauses zum Stichtag zu niedrig ansetzt, spart wenig und riskiert eine Nachforderung. Die Bänder sind breit genug, dass eine sorgfältige, ehrliche Schätzung fast immer eindeutig in ein Band fällt.

Die Gemeinde darf um bis zu 25 Prozent variieren. Der Grundbetrag der Tabelle ist deshalb der Ausgangswert, nicht zwingend der Rechnungsbetrag. Welche Gemeinde welchen Faktor beschlossen hat, steht auf den Seiten der jeweiligen Verwaltung und ändert sich jährlich.

Neubauten und bestimmte Fälle können befreit sein. Die Befreiungstatbestände sind eng und ändern sich; wer glaubt, unter einen zu fallen, lässt das prüfen, statt es anzunehmen.

Zahlung, Stundung und wer überhaupt zahlt

Zahlungspflichtig ist, wer am jeweiligen Stichtag Eigentümer ist. Für 2026 war das der 1. November 2025; für die folgenden Jahre der Periode gilt jeweils ein eigener Stichtag im November des Vorjahres. Wer erst 2026 kauft, wird also nicht rückwirkend für das laufende Jahr belastet, sondern rutscht mit dem nächsten Stichtag in die Pflicht.

Gezahlt werden kann in einem Betrag oder verteilt: per Lastschrift in monatlichen Raten, per Dauerauftrag, per Karte oder über den Abzug vom Lohn oder von einer Sozialleistung. Für Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen gibt es die Möglichkeit einer Stundung; der gestundete Betrag wird verzinst und haftet an der Immobilie, bis er beglichen ist. Für unsere Leser ist das in der Regel kein Thema, aber es erklärt, warum die Steuer beim Verkauf eines Hauses stets geprüft wird.

Befreiungen gibt es, und sie sind eng. Sie greifen zum Beispiel bei bestimmten Objekten, die aus besonderen Gründen unbewohnbar sind, oder in eigens geregelten Fällen. Wer glaubt, unter eine Befreiung zu fallen, lässt das prüfen, statt die Erklärung wegzulassen: Eine nicht abgegebene Erklärung ist teurer als eine, die eine Befreiung geltend macht.

Warum diese Steuer so jung ist

Ein Stück Kontext, das erklärt, warum die Beträge so niedrig sind. Irland hatte über Jahrzehnte keine allgemeine Grundsteuer auf Wohnimmobilien. Die heutige Local Property Tax wurde erst 2013 eingeführt, im Gefolge der Finanzkrise und unter erheblichem politischem Widerstand. Sie ist damit eine der jüngsten Steuern des Landes und politisch weiterhin empfindlich; jede Neubewertung wird von Maßnahmen begleitet, die verhindern sollen, dass die Belastung spürbar steigt. Genau das ist auch 2026 passiert, in Gestalt der um 20 Prozent verbreiterten Bänder.

Für einen Käufer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz heißt das zweierlei. Erstens: Die niedrige Belastung ist kein Zufall und kein Versehen, sondern ein politisch verteidigter Zustand. Zweitens: Sie ist deshalb nicht garantiert. Eine Steuer, die 2013 aus einer Haushaltsnot heraus eingeführt wurde, kann aus einer künftigen Haushaltsnot heraus auch angehoben werden. Wer seine Rechnung so aufstellt, dass sie bei einer Verdoppelung dieses Postens immer noch aufgeht, hat gut gerechnet, und bei den genannten Beträgen ist das keine hohe Hürde.

Was das im Gesamtbild bedeutet

Eine Familie, die in Wexford ein Haus für 320.000 Euro kauft, zahlt beim Kauf ein Prozent Stamp Duty, also 3.200 Euro, dazu Solicitor und Survey. Danach zahlt sie eine Grundsteuer von 333 Euro im Jahr, gegebenenfalls plus oder minus dem gemeindlichen Faktor. Wasser kostet den Privathaushalt nichts.

Das ist die stille Seite der irischen Rechnung. Sie taucht in keinem Lebenshaltungskosten-Vergleich auf, weil solche Vergleiche mit Mietern rechnen, und sie ist für einen Käufer trotzdem einer der handfestesten Unterschiede zum Herkunftsland. Die vollständige Aufstellung der Kaufnebenkosten steht unter Nebenkosten, der Ablauf des Kaufs unter Kaufen, und was Häuser in der Region tatsächlich kosten, unter Preise.

Die zwei Nachbarsteuern

Neben der Local Property Tax gibt es zwei weitere Abgaben auf Immobilien, die dieselbe Grundlage berühren und die man nicht verwechseln sollte. Die eine trifft Wohnimmobilien, die über einen längeren Zeitraum im Jahr leer stehen; sie hat ihre eigene Erklärung und ihren eigenen Stichtag. Die andere trifft für Wohnbebauung ausgewiesene, aber unbebaute Grundstücke. Beide sind für den Normalfall dieser Seite, also ein selbstbewohntes Familienhaus, ohne Bedeutung, und beide werden relevant, sobald jemand ein zweites Objekt hält oder ein Baugrundstück auf Vorrat kauft. Wer so etwas erwägt, klärt beide vorher ab.

Quellen

  • Citizens Information, Local Property Tax, Bewertungsbänder und Grundbeträge für die Periode 2026 bis 2030, citizensinformation.ie.
  • Revenue Commissioners, Local Property Tax, Selbstveranlagung, Bewertungsstichtag und Befreiungen, revenue.ie.
  • Revenue Commissioners, Local Property Tax (LPT) Valuation for 2026 to 2030, Technical Paper.
  • Department of Finance, gov.ie, Pressemitteilung zu den Änderungen der Local Property Tax.
  • Eidgenössisches Finanzdepartement, Reform der Wohneigentumsbesteuerung, Abstimmung vom 28. September 2025, efd.admin.ch.
  • Bundesministerium der Finanzen und Landesfinanzverwaltungen, Grundsteuerreform ab 1. Januar 2025.

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