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Sicherheit

Der Bundestag hat den Wehrdienst beschlossen: was heisst das für Familien mit Söhnen ab Jahrgang 2008?

Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag das neue Wehrdienstgesetz beschlossen, mit 323 gegen 272 Stimmen. Für eine Familie mit Söhnen ist das ein Datum. Für eine österreichische Familie ändert es nichts, und für eine Schweizer Familie hat sich fünf Tage vorher etwas ganz anderes entschieden.

Zwei Jugendliche mit Rucksäcken gehen von hinten gesehen eine schmale Straße zwischen hohen grünen Hecken hinunter, am Ende der Straße ein offenes Hoftor.

Was am 5. Dezember beschlossen wurde

Das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes setzt vor allem auf Freiwilligkeit. Der Punkt, der Eltern betrifft, ist ein anderer: die Musterung wird für Männer wieder verpflichtend, und zwar für alle, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind. Die Musterungen sollen ab dem 1. Juli 2027 beginnen.

Ein Sohn, der heute siebzehn ist, wird also in gut anderthalb Jahren zu einer Untersuchung geladen. Das ist noch keine Einberufung. Eine bedarfsgerechte Einberufung, also eine echte Dienstpflicht, setzt nach dem beschlossenen Text ein weiteres Gesetz voraus; sie ist im Dezember 2025 nicht beschlossen und nicht terminiert.

Diese Unterscheidung ist die wichtigste des ganzen Vorgangs, und sie geht in der Berichterstattung regelmäßig unter. Musterungspflicht heißt: der Staat erfasst und untersucht. Dienstpflicht heißt: der Staat zieht ein. Das erste ist beschlossen, das zweite nicht.

Österreich: die Wehrpflicht, die nie abgeschafft wurde

Für österreichische Leser ist der deutsche Dezember kein Ereignis, weil Österreich nie in der Lage war, aus der Deutschland gerade zurückkehrt. Die allgemeine Wehrpflicht besteht dort durchgehend. Alle männlichen österreichischen Staatsbürger vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr sind wehrpflichtig, der Grundwehrdienst dauert sechs Monate, und zum Grundwehrdienst kann zwischen 18 und 35 einberufen werden.

Für Österreicher im Ausland gibt es dazu eine ausgeschriebene Regel, und sie ist erfreulich klar: Wer länger als sechs Monate im Ausland lebt, meldet sich mit siebzehn bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde. Während des Auslandsaufenthalts erfolgt keine Ladung zur Stellung. Wer vor oder nach der Stellung ins Ausland zieht, meldet das dem Militärkommando und der Vertretungsbehörde. Verlegt er seinen Lebensmittelpunkt später zurück nach Österreich, meldet er sich binnen drei Wochen nach der Ankunft beim Militärkommando und holt die Stellung nach.

Das ist kein Schlupfloch, sondern eine Verfahrensregel: Die Pflicht bleibt bestehen, ihre Ausübung ruht, solange der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt, und sie lebt bei der Rückkehr wieder auf.

Die Schweiz: das Nein vom 30. November

Fünf Tage vor dem Bundestagsbeschluss hat die Schweiz abgestimmt, und zwar in die entgegengesetzte Richtung. Die Service-citoyen-Initiative wollte eine allgemeine Dienstpflicht für alle Schweizerinnen und Schweizer einführen, wahlweise in der Armee, im Zivilschutz oder in einem gleichwertigen Milizdienst. Sie wurde am 30. November 2025 mit 84,1 Prozent Nein abgelehnt, ohne einen einzigen zustimmenden Kanton und ohne eine einzige der rund 2.100 Gemeinden.

Für die Schweiz bleibt es damit bei der Militärdienstpflicht für Schweizer Männer, und es bleibt auch bei der Regel für Auslandschweizer: Nach Artikel 4 des Militärgesetzes sind Auslandschweizer in Friedenszeiten von der Rekrutierung und vom Militärdienst befreit, mit der Möglichkeit, dass der Bundesrat Ausnahmen vorsieht, insbesondere für Auslandschweizer in Nachbarstaaten. Wer freiwillig Dienst leisten will, kann sich melden. Wer dauerhaft in die Schweiz zurückkehrt, wird je nach Alter wieder dienstpflichtig.

Ein Schweizer Leser, dem in einem deutschen Zeitungsartikel die Wehrpflicht als Auswanderungsgrund verkauft wird, liest also über ein Land, das nicht seines ist. Es lohnt sich, das einmal deutlich zu sagen.

Was das deutsche Gesetz sonst noch vorsieht

Neben der Musterungspflicht steht im Kern ein Freiwilligenmodell. Der Gesetzgeber will den Dienst attraktiver machen, statt ihn zu erzwingen: bessere Bezahlung, mehr Durchlässigkeit, ein Wachstumskorridor für die Personalstärke der Bundeswehr. Die Konstruktion sieht vor, dass eine bedarfsgerechte Einberufung erst dann in Betracht kommt, wenn dieser Korridor nicht gehalten wird, und selbst dann nur, wenn der Bundestag ein weiteres Gesetz beschließt.

Für Eltern heißt das: Zwischen dem 5. Dezember 2025 und einer tatsächlichen Dienstpflicht liegen mehrere politische Entscheidungen, von denen keine gefallen ist. Wer daraus einen Countdown macht, überzeichnet. Wer daraus schließt, es werde ohnehin nichts passieren, unterzeichnet. Die ehrliche Beschreibung lautet: Die Erfassung kommt, das Übrige ist offen, und die Richtung ist erkennbar.

Der Ersatzdienst, den es in zwei der drei Länder gibt

Ein Punkt, der in der deutschen Debatte fehlt, weil es ihn dort seit 2011 praktisch nicht mehr gibt: In Österreich und in der Schweiz existiert ein ausgebauter ziviler Ersatzdienst, und er ist kein Randphänomen.

In Österreich dauert der Zivildienst neun Monate gegenüber sechs Monaten Grundwehrdienst; er wird von einem erheblichen Teil eines Jahrgangs gewählt und trägt in der Praxis große Teile des Rettungs- und Pflegewesens. In der Schweiz gibt es den Zivildienst als Alternative zur Militärdienstpflicht, mit einer gegenüber dem Militärdienst verlängerten Gesamtdauer. In beiden Ländern ist die Frage für einen Siebzehnjährigen deshalb nicht „Dienst oder kein Dienst", sondern „welcher Dienst".

Diese Unterscheidung ist für die Familienplanung relevanter, als sie klingt. Ein österreichischer oder Schweizer Sohn wächst in ein System hinein, das seit Jahrzehnten steht und dessen Regeln für Auslandsaufenthalte ausgeschrieben sind. Ein deutscher Sohn des Jahrgangs 2008 wächst in ein System hinein, das gerade erst gebaut wird und dessen Verwaltungspraxis es noch nicht gibt. Die Unsicherheit ist in Deutschland größer, und zwar nicht wegen der Rechtslage, sondern wegen ihres Alters.

Der Punkt, an dem alle drei Länder gleich sind

So verschieden die Rechtslagen sind, in einem stimmen sie überein: Die Dienstpflicht hängt an der Staatsangehörigkeit, nicht am Wohnort. Ein Umzug nach Irland beendet sie in keinem der drei Länder. Er verändert, wie sie praktisch gehandhabt wird, und in zwei der drei Fälle steht diese Handhabung ausgeschrieben in einer Behördenquelle: in Österreich als Ruhen der Ladung während des Auslandsaufenthalts, in der Schweiz als Befreiung in Friedenszeiten nach Artikel 4 des Militärgesetzes.

Für Deutschland sagen wir an dieser Stelle bewusst weniger. Wie das am 5. Dezember beschlossene Gesetz Männer behandelt, die zum Zeitpunkt der Musterung ihren Wohnsitz dauerhaft im Ausland haben, ist eine Frage an den konkreten Gesetzestext und an die Verwaltungspraxis, die es im Dezember 2025 noch gar nicht geben kann. Eine geratene dritte Spalte, damit die Übersicht vollständig aussieht, wäre hier der teuerste Fehler dieser Seite. Wer einen Sohn des Jahrgangs 2008 oder jünger hat, klärt das im Einzelfall und nicht anhand eines Artikels.

Und Irland?

Irland hat keine Wehrpflicht. Die Defence Forces sind eine reine Freiwilligenarmee, und das ist keine Momentaufnahme, sondern seit der Staatsgründung so. Es gibt keine Musterung, keine Erfassung von Jahrgängen und kein Verfahren, in das ein irischer Staatsbürger hineinwachsen würde.

Was es gibt, ist eine Debatte über die Frage, unter welchen Bedingungen irische Soldaten überhaupt ins Ausland entsandt werden dürfen. Der sogenannte Triple Lock, also die Kombination aus Regierungsbeschluss, Zustimmung des Dáil und Mandat des UN-Sicherheitsrats, steht seit Längerem zur Disposition; die Regierung betreibt seine Abschaffung über eine Gesetzesvorlage, die im Dezember 2025 nicht in Kraft ist. Für eine Familie mit Söhnen ist das eine Frage der Außenpolitik, keine Frage der persönlichen Dienstpflicht.

Und der Satz, den wir auf dieser Seite nicht schreiben: dass die irische Neutralität ein Sicherheitsversprechen wäre. Sie steht nicht in der Verfassung, sie ist Regierungspolitik, und Regierungspolitik ändert sich. Was in der Verfassung steht, ist Artikel 28.3.1: ein Kriegseintritt braucht die Zustimmung des Dáil. Mehr dazu steht unter Sicherer Hafen.

Was Du daraus mitnimmst

Erstens: Der 5. Dezember 2025 ist ein deutsches Datum. Er ändert für österreichische und Schweizer Familien nichts, und wer ihn zum allgemeinen Alarmsignal erklärt, redet über ein Land von dreien.

Zweitens: Beschlossen ist die Musterungspflicht ab Jahrgang 2008, nicht die Einberufung. Wer diesen Unterschied nicht macht, trifft eine Familienentscheidung auf falscher Grundlage.

Drittens: Ein Umzug beendet keine Dienstpflicht, weil sie am Pass hängt. Wer deshalb über den irischen Pass nachdenkt, sollte wissen, dass eine zweite Staatsangehörigkeit die erste nicht automatisch ersetzt, und dass die drei Länder hier weit auseinanderliegen: Deutschland und die Schweiz lassen Mehrstaatigkeit zu, Österreich verliert die Staatsbürgerschaft von Gesetzes wegen, wenn eine fremde auf Antrag erworben wird und keine Beibehaltungsbewilligung vorher erteilt wurde. Das ist der Punkt, an dem eine Umzugsentscheidung und eine Passentscheidung sich berühren, und er ist unter Doppelte Staatsbürgerschaft ausgeschrieben.

Wo die verlässlichen Auskünfte stehen

Zum Schluss ein Hinweis, der in diesem Themenfeld wichtiger ist als in fast jedem anderen. Zu Wehrpflicht und Auslandswohnsitz kursiert im Netz sehr viel falsches Recht, häufig in gutem Glauben weitergegeben und meist auf einem veralteten Stand. Die belastbaren Auskünfte kommen aus vier Richtungen: dem Gesetzestext selbst, der zuständigen Behörde, der konsularischen Vertretung des jeweiligen Landes und einer Beratung, die den Einzelfall kennt.

Für Österreich sind das die Vertretungsbehörde und das Militärkommando, und die einschlägigen Merkblätter sind öffentlich. Für die Schweiz sind es das Kreiskommando des Wohnkantons und die Auslandvertretung, mit dem Militärgesetz als Grundlage. Für Deutschland ist die Lage im Dezember 2025 die schwierigste, weil das Gesetz frisch ist und die Verwaltungspraxis dazu erst entsteht. Wer einen betroffenen Sohn hat, sollte diese Frage nicht als Nebensache eines Umzugsplans behandeln, sondern als eigenen Punkt mit eigenem Termin.

Quellen

  • Deutscher Bundestag, Abstimmung über das Wehrdienstmodernisierungsgesetz am 5. Dezember 2025 (namentliche Abstimmung, 323 zu 272), bundestag.de.
  • Bundesregierung, Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst, bundesregierung.de; Bundesministerium der Verteidigung, bmvg.de.
  • Digitales Amt der Republik Österreich, „Stellungspflicht für Auslandsösterreicher" und „Wehrpflicht und Grundwehrdienst für Auslandsösterreicher" (https://www.oesterreich.gv.at); Bundesheer, Grundwehrdienst.
  • Bundeskanzlei der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Volksabstimmung vom 30. November 2025, Service-citoyen-Initiative, admin.ch.
  • Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) vom 3. Februar 1995, Artikel 4, fedlex.admin.ch.
  • Bunreacht na hÉireann, Artikel 28.3.1.

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