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Der Pass

Was mit deiner bisherigen Staatsbürgerschaft passiert

Deutschland, Österreich und die Schweiz. Drei Länder, drei verschiedene Lagen, und eine davon verlangt Sorgfalt vor dem Antrag.

Weites, von Hecken geteiltes Weideland von einem Hügel aus, einzelne weiße Höfe zwischen Baumgruppen, ein schmales Sträßchen dazwischen.

Die drei Länder auf einen Blick

Drei aneinandergrenzende Felder in verschiedenen Grüntönen, durch niedrige Steinmauern geteilt, einzelne Bäume an den Mauerkreuzungen.

Die Frage kommt in jedem Gespräch als erste: darf ich meinen bisherigen Pass behalten. Für Deutschland und die Schweiz lautet die Antwort ja, für Österreich lautet sie im Regelfall nein. Die drei Lagen haben verschiedene Rechtsgrundlagen, verschiedene Daten und verschiedene Folgen, und sie stehen deshalb auf dieser Seite getrennt.

Stand 22. August 2026
LandLageseit
DeutschlandMehrstaatigkeit allgemein zugelassen27. Juni 2024
ÖsterreichVerlust von Gesetzes wegen§ 27 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
SchweizMehrfache Staatsbürgerschaft zugelassen1992

Die Unterschiede sind erheblich. Was für Deutschland gilt, gilt für Österreich nicht.

Quelle: §§ 27 bis 29 StbG 1985 im Wortlaut der geltenden Fassung (RIS, über die amtliche OGD-Schicht); §§ 17 und 25 StAG auf gesetze-im-internet.de samt BGBl. 2024 I Nr. 104; Bürgerrechtsgesetz SR 141.0 in der Fedlex-Konsolidierung, das 1992-Datum nach SEM und EDA. Stand: abgerufen 22. August 2026.

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Deutschland

Ein breiter, ruhiger Fluss im Wiesenland, in der Mitte eine alte Steinbrücke mit mehreren Bögen, Schilf am vorderen Ufer, weiße Häuser dahinter.

Mehrstaatigkeit allgemein zugelassen, seit dem 27. Juni 2024. Das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz hat den alten Verlustgrund gestrichen: § 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der den Verlust beim Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit anordnete, ist weggefallen. Eine Beibehaltungsgenehmigung gibt es nicht mehr, weil es nichts mehr beizubehalten zu beantragen gibt.

Wer sich also 2026 oder später in Irland einbürgern lässt, behält den deutschen Pass, ohne dafür irgendetwas zu beantragen. Das Gesetz wirkt seit dem27. Juni 2024 und nicht zurück: wer die deutsche Staatsangehörigkeit vor diesem Datum nach dem alten § 25 verloren hat, bekommt sie durch die Neuregelung nicht automatisch wieder.

Verlustgründe kennt das deutsche Recht weiterhin, aber der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit gehört nicht mehr dazu. Der Katalog des § 17 ist kurz: Verzicht, der freiwillige Eintritt in fremde Streitkräfte, die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte. Für eine Familie auf dem Weg zum irischen Pass ist davon im Normalfall nichts einschlägig; wer später über einen freiwilligen Dienst in den irischen Streitkräften nachdenkt, klärt das vorher.

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Österreich: der Verlust von Gesetzes wegen

Ein enger Hohlweg zwischen hohen, dunklen Hecken, die Äste treffen sich fast über der nassen Fahrbahn, am Ende ein Haus mit Schieferdach.

Für Österreicherinnen und Österreicher ist der Regelfall der Verlust, und er tritt automatisch ein. Die Norm ist § 27 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, hier im Wortlaut der geltenden Fassung:

Die Staatsbürgerschaft verliert, wer auf Grund seines Antrages, seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, sofern ihm nicht vorher die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft bewilligt worden ist.

§ 27 Abs. 1 StbG 1985, BGBl. Nr. 311/1985, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018, in Kraft seit 15. August 2018

Der Verlust knüpft unmittelbar an den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit, ohne Bescheid, ohne Zustellung und ohne Ermessen. Niemand teilt ihn mit, niemand muss ihn feststellen, und ein Irrtum über die Folgen ändert nichts. Wer die irische Einbürgerung beantragt und sie erhält, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft in diesem Moment kraft Gesetzes, sofern nicht vorher die Beibehaltung bewilligt wurde. Eine Bewilligung im Nachhinein gibt es nicht.

Bei Minderjährigen verlangt das Gesetz eine zusätzliche Schutzstufe: ab 14 Jahren verliert ein Kind nur mit seiner eigenen, vorher erklärten ausdrücklichen Zustimmung. Das ändert nichts am Grundsatz, es verschiebt nur, wessen Erklärung zählt. Der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch Geburt steht dagegen nicht in § 27: er erfolgt weder auf Antrag noch durch Erklärung noch durch Zustimmung.

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Österreich: Beibehaltung, Kinder, Wiedererwerb

Eine hohe, geschnittene Hecke mit einem rechteckigen Durchgang auf einen Rasen dahinter, kahle Bäume darüber, ein Kiesweg davor.

Die Beibehaltung muss vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit bewilligt sein, und ihre Hürden sind hoch. § 28 verlangt entweder ein Interesse der Republik an deinen bereits erbrachten und noch zu erwartenden Leistungen, bei Gegenseitigkeit samt Zustimmung des fremden Staates, oder bei Minderjährigen das Kindeswohl. Wer die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben hat, kann sich zusätzlich auf einen besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben berufen. Zuständig ist das Amt der Landesregierung nach Geburtsort, für im Ausland Geborene Wien, und die Praxis unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Die Bewilligung steht unter einer Frist: die fremde Staatsangehörigkeit muss binnen2 Jahren erworben werden.Das steht als Bedingung im Gesetz selbst. Wer die Bewilligung hat und die irische Einbürgerung nicht in diesem Fenster erreicht, steht am Ende ohne beides da und beginnt von vorn. Der Bescheid wirkt mit der Zustellung; der fremde Erwerb darf erst danach erfolgen.

Der Verlust erstreckt sich auf minderjährige ledige Kinder, die dem Elternteil in die fremde Staatsangehörigkeit folgen, es sei denn, der andere Elternteil bleibt österreichischer Staatsbürger. Das ist § 29, und die Ausnahme ist für Familien die wichtigste Zeile: verliert nur ein Elternteil, und bleibt der andere Österreicher, behalten die Kinder ihre Staatsbürgerschaft. Ab vierzehn Jahren braucht auch die Erstreckung die Zustimmung des Kindes.

Ein Wiedererwerb nach dem Verlust ist kein Zurück auf Anfang, sondern ein neues Verleihungsverfahren, und es verlangt im Regelfall die Aufgabe der fremden Staatsangehörigkeit.Wer als Minderjähriger verloren hat, hat einen erleichterten Weg. Verlassen sollte sich darauf niemand: die praktische Antwort auf § 27 ist die Prüfung vor dem Antrag, nicht die Reparatur danach.

Gutachten beauftragt

Ob dieselbe Rechtsfolge auch dann eintritt, wenn die irische Staatsbürgerschaft nicht durch Einbürgerung, sondern durch Eintragung in den Foreign Births Register erworben wird, ist nicht geklärt. Die Eintragung erfolgt auf Antrag, die Staatsbürgerschaft entsteht mit ihr. Wir geben dazu keine Auskunft, bevor ein schriftliches Gutachten eines österreichischen Staatsbürgerschaftsrechtlers vorliegt.

Für Österreicherinnen und Österreicher heißt das: erst klären, dann eintragen.

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Die Schweiz

Ein flacher, klarer Fluss über Kies, dahinter Weiden mit Hecken, ein weißes Bauernhaus am Hang und weiche Hügel unter grauem Himmel.

Mehrfache Staatsbürgerschaft zugelassen, seit 1992. Das geltende Bürgerrechtsgesetz kennt den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit nicht als Verlustgrund. Verloren wird das Schweizer Bürgerrecht nur auf eigenes Begehren, durch Entzug bei erheblich nachteiligem Verhalten, in engen Fällen rund um Kindesverhältnis und Adoption, und durch die Verwirkung bei im Ausland geborenen Kindern. Das Datum 1992stammt aus den amtlichen Darstellungen des Staatssekretariats für Migration und des Außendepartements; das Gesetz selbst nennt es nicht mehr.

Zwei Dinge bleiben zu tun, und beide sind klein.Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die eine weitere Staatsbürgerschaft erwerben, teilen das der Schweizer Vertretung mit, bei der sie angemeldet sind. Und wer Kinder hat, die in Irland geboren werden, merkt sich die Verwirkungsregel: ein im Ausland geborenes Kind mit Doppelbürgerrecht verliert das Schweizer Bürgerrecht mit 25, wenn es bis dahin keiner Schweizer Behörde gemeldet ist. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zu denKindern und dem irischen Pass. Quelle:Bürgerrechtsgesetz (SR 141.0), Verlustbestimmungen im Wortlaut der Fedlex-Konsolidierung Stand 1. September 2023 (neueste maschinenlesbare Fassung); das Datum 1. Januar 1992: SEM und EDA (Botschaft in Irland, veröffentlicht 19. Januar 2026), amtlich-interpretierend, abgerufen 22. August 2026.

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Der erste Schritt ist ein Gespräch

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