Der Pass
Wann Kinder den irischen Pass bekommen
Geburt in Irland, die Einbürgerung der Familie und die Abstammung: drei Wege mit drei verschiedenen Regeln.

In Irland geboren: die Regel seit 2005

Die häufigste Frage einer Familie, die ein Kind erwartet: bekommt ein in Irland geborenes Kind den irischen Pass. Seit dem1. Januar 2005 lautet die Antwort: nur, wenn ein Elternteil in den 4 Jahren vor der Geburt mindestens 3 Jahre auf der Insel Irland gelebt hat, oder wenn ein Elternteil irischer oder britischer Staatsbürger ist oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
| Geburt | Folge |
|---|---|
| vor dem 1. Januar 2005 | irischer Staatsbürger durch Geburt, ohne weitere Bedingung |
| ab dem 1. Januar 2005 | Anspruch nur, wenn ein Elternteil irischer oder britischer Staatsbürger ist, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat oder 3 der 4 Jahre vor der Geburt auf der Insel gelebt hat |
Die 27. Verfassungsänderung wurde am 11. Juni 2004 mit 1.427.520 gegen 375.695 Stimmen angenommen, bei 59,95 Prozent Beteiligung.
Quelle: Art. 9.2 Bunreacht na hÉireann (27. Verfassungsänderung); §§ 6, 6A, 6B Irish Nationality and Citizenship Act 1956 i. d. F. des Act 2004; Inkrafttreten S.I. 873/2004; Abstimmungszahlen: amtliches Referendumsarchiv (referendum.ie). Stand: abgerufen 22. August 2026.
Für Eltern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zählt die Zeit als frei bewegte EU- oder Schweizer Bürger ohne Sonderbedingung. Die Ausschlüsse des Gesetzes treffen andere Fälle: Zeiten ohne rechtmäßigen Aufenthalt, reine Studienaufenthalte und Zeiten im Schutzverfahren, letztere mit einer ausdrücklichen Ausnahme für Bürger des EWR und der Schweiz. Ein Geschwisterkind, das kurz nach dem Umzug geboren wird, hat den Anspruch also noch nicht; eines, das im vierten Jahr geboren wird, hat ihn. Die Lage einer Familie ändert sich mit jedem Jahr.
Ist ein Elternteil bei der Geburt bereits eingebürgert, gilt die Bedingung nicht: das Kind eines irischen Staatsbürgers ist mit der Geburt auf der Insel ohne Weiteres anspruchsberechtigt. Auch so herum kann die Reihenfolge einer Familienplanung aussehen.
Wie der Anspruch nachgewiesen wird

Das Gesetz formuliert einen Anspruch, und der wird rückwirkend ab Geburt wirksam, sobald das Kind oder jemand für das Kind etwas tut, das nur irischen Staatsbürgern zusteht.Der klassische Fall ist der erste Passantrag. Ein eigenes Feststellungsverfahren gibt es für diese Kinder nicht; der Pass ist der Nachweis.
Praktisch läuft es über eine Erklärung mit dem Namen Form A. Der EU- oder Schweizer Elternteil erklärt darin förmlich seinen Aufenthalt auf der Insel in den4 Jahren vor der Geburt, bezeugt und zusammen mit Belegen: Steuerunterlagen mit ausreichend versicherten Wochen je Jahr, Kontoauszüge, Sozialleistungsbriefe, Mietvertrag mit Belegen oder Schulbriefe. Die Erklärung geht mit dem Passantrag des Kindes an das Außenministerium und gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Nordirland zählt mit. Die Elternregel stellt auf die Insel Irland ab, und das Formular sagt es ausdrücklich. Wer die drei Jahre teils in Nordirland gelebt hat, weist sie genauso nach.
Kinder, die mitziehen

Für Kinder, die im Ausland geboren wurden und mit der Familie nach Irland ziehen, gibt es keinen eigenen Aufenthaltsweg zur Einbürgerung als Minderjährige. Seit dem 31. Juli 2023 steht die gewöhnliche Einbürgerung nur Volljährigen offen. Die Drei-Jahres-Regel, die für Minderjährige existiert, gilt allein für Kinder, die im Staat geboren wurden und bei der Geburt keinen Anspruch hatten: für sie genügen 3 Jahre anrechenbarer Aufenthalt, davon12 Monate ununterbrochen vor dem Antrag.
Der Weg der mitgezogenen Kinder führt über die Eltern: erst wird ein Elternteil eingebürgert, dann stellt dieser Elternteil den Antrag für das Kind. Diese Anträge laufen im Ermessen der Ministerin ohne feste Aufenthaltsbedingung; eine veröffentlichte Mindestdauer für das Kind gibt es nicht. Ein gemeinsamer Familienantrag ist nicht vorgesehen. Alternativ wartet das Kind auf die Volljährigkeit und stellt den Erwachsenenantrag mit fünf Jahren in neun; die Jahre der Kindheit in Irland zählen dann mit.
| Formular | Fall |
|---|---|
| Form 9 | ein Elternteil ist bereits eingebürgert |
| Form 10 | irische Abstammung oder irische Verbindungen |
| Form 11 | im Staat geboren nach dem 1. Januar 2005, mit drei Jahren anrechenbarem Aufenthalt |
Antragsgebühr je 175 €, Zertifikat für Minderjährige 200 €. Guter Leumund gilt ab 14 Jahren; jüngere Kinder nur bei schweren Gewalt- oder Sexualdelikten.
Quelle: Courts and Civil Law (Miscellaneous Provisions) Act 2023, §§ 6 und 8 (neue §§ 15, 15B INCA), in Kraft 31. Juli 2023 (S.I. 389/2023); § 16 INCA in der konsolidierten Fassung der Law Reform Commission; Formularzuordnung: ISD-Leitlinie. Stand: abgerufen 22. August 2026.
Zwei Grenzen dieses Weges gehören dazu. Der Staat heißt hier wörtlich der Staat: Nordirland zählt für die Drei-Jahres-Regel der im Staat geborenen Kinder nicht, weder als Geburtsort noch als Aufenthalt. Und Minderjährige nehmen nicht an der Einbürgerungsfeier teil; ihr Zertifikat kommt per Post.
Kinder auf dem Abstammungsweg

Ein Kind kann nur ableiten, was bei seiner Geburt schon bestand. Wer über die Großelternlinie in den Foreign Births Register geht, wird mit dem Tag der Eintragung Staatsbürger, nicht rückwirkend. Kinder, die nach diesem Tag geboren werden, können über den eingetragenen Elternteil selbst eingetragen werden. Kinder, die vorher geboren wurden, können es nicht, denn der Elternteil war bei ihrer Geburt noch kein Staatsbürger.
Die Generationen verschieben sich dabei um eine Stufe. Für das vorher geborene Kind ist der irisch geborene Vorfahr nicht mehr der Großelternteil, sondern der Urgroßelternteil, und Urgroßeltern tragen keinen eigenen Anspruch. Ein solches Kind hat über diese Linie keinen Weg mehr. Deshalb entscheidet, wer über die Abstammung geht und Kinder plant, mit dem Zeitpunkt der eigenen Eintragung über die Pässe der nächsten Generation mit, und rechnet die derzeit rund12 Monate Bearbeitung ein. Der Prozess im Einzelnen steht auf der Seite zurAbstammung und dem Foreign Births Register.
Was der bisherige Pass des Kindes dazu sagt

Ein deutsches Kind behält beim Erwerb der irischen Staatsbürgerschaft durch Geburt den deutschen Pass. Der Geburtserwerb einer fremden Staatsangehörigkeit war nie ein deutscher Verlustgrund, und seit Juni 2024 ist es auch der Erwerb auf Antrag nicht mehr. Eine Feinheit betrifft die übernächste Generation: wird ein deutsches Elternteil selbst nach 1999 im Ausland geboren und lebt dort, erwirbt sein im Ausland geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Geburt binnen eines Jahres beim deutschen Standesamt angezeigt wird. Quelle:Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz, BGBl. 2024 I Nr. 104 vom 26. März 2024; §§ 17 und 25 StAG auf gesetze-im-internet.de; Auswärtiges Amt zum Inkrafttreten, abgerufen 22. August 2026.
Für ein österreichisches Kind ist der Erwerb durch Geburt kein Verlustfall: § 27 des Staatsbürgerschaftsgesetzes knüpft den Verlust an Antrag, Erklärung oder ausdrückliche Zustimmung, und eine Geburt ist keines davon. Zum Erwerb über die Eintragung in den Foreign Births Register geben wir für Österreich keine Auskunft, bevor das beauftragte Gutachten vorliegt; die Einzelheiten stehen auf der Seite zurdoppelten Staatsbürgerschaft. Quelle: §§ 27 bis 29 StbG 1985 im Wortlaut der geltenden Fassung, abgerufen 22. August 2026.
Ein Schweizer Kind, das in Irland geboren wird und beide Bürgerrechte hält, muss vor dem25. Geburtstag einer Schweizer Behörde gemeldet sein, sonst verwirkt das Schweizer Bürgerrecht. Jede Meldung genügt: die Anmeldung bei der Vertretung, die Eintragung ins Register oder ein eigener Schweizer Pass. Eine Familie, die ihr Kind ohnehin bei der Botschaft anmeldet, hat den Fall damit erledigt. Quelle:Bürgerrechtsgesetz (SR 141.0), Verlustbestimmungen im Wortlaut der Fedlex-Konsolidierung Stand 1. September 2023 (neueste maschinenlesbare Fassung); das Datum 1. Januar 1992: SEM und EDA (Botschaft in Irland, veröffentlicht 19. Januar 2026), amtlich-interpretierend, abgerufen 22. August 2026.
Der erste Schritt ist ein Gespräch
Eine Stunde mit Sebastian, in der die Lage deiner Kinder sortiert wird: Geburtsort, Reihenfolge und die Pässe, die sie behalten sollen.