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Familie und Schule

Homeschooling in Irland: 2.592 Kinder im Register, und was wird aus dem Abschluss?

Hausunterricht ist in Irland ein Verfassungsrecht, kein Ausnahmefall. Ende 2025 standen 2.592 Kinder im Register. Die offene Frage ist deshalb nicht, ob man darf, sondern wie ein Kind am Ende zu einem Abschluss kommt.

Zwei Kinder sitzen von hinten gesehen auf der breiten Fensterbank eines Sprossenfensters und lesen gemeinsam in einem aufgeschlagenen Buch; draußen ein winterlicher Garten.

Das Recht, mit dem alles anfängt

Die irische Verfassung erkennt die Familie als primäre Erzieherin des Kindes an und verpflichtet den Staat, ein Mindestmaß an Bildung sicherzustellen, ohne die Eltern zu zwingen, ihr Kind in eine staatliche oder staatlich anerkannte Schule zu schicken. Das ist der Kern, und es ist ein deutlich anderer Ausgangspunkt als in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Aus diesem Recht folgt in der Praxis kein Freibrief, sondern ein Verfahren. Kinder zwischen sechs und sechzehn, die außerhalb einer anerkannten Schule unterrichtet werden, gehören in das Register, das Tusla führt, die irische Kinder- und Familienbehörde. Der zuständige Dienst heißt Alternative Education Assessment and Registration Service. Die Prüfung fragt danach, ob das Kind ein bestimmtes Mindestmaß an Bildung erhält, und sie wird in Abständen wiederholt.

Die Zahlen, und was sie zeigen

Hausunterricht in Irland
GrößeWert
Kinder im Register, Ende drittes Quartal 20252.610
Kinder im Register, Ende viertes Quartal 20252.592
Neue Anträge in den ersten neun Monaten 20251.316
Vergleichszeitraum 2024876
Veränderung der Anträge+50,2 %

Quelle: Tusla, Offene Daten über data.gov.ie (Register und Anträge Hausunterricht); Citizens Information zum Verfahren. Stand: 16. Februar 2026.

Die interessantere Zahl ist nicht der Bestand, sondern der Zulauf. Die Anträge sind binnen eines Jahres um gut die Hälfte gestiegen. Ein Register von rund 2.600 Kindern in einem Land mit 5,5 Millionen Einwohnern bleibt eine kleine Gruppe, aber es ist eine wachsende, und die Bearbeitung wächst nicht im selben Tempo mit.

Für eine zuziehende Familie heißt das zweierlei. Erstens ist Hausunterricht in Irland nichts Exotisches, es gibt Strukturen, Erfahrung und Nachbarn, die dasselbe tun. Zweitens ist eine Antragsbearbeitung bei stark steigender Nachfrage keine Sache von Wochen. Wer plant, im September mit Hausunterricht zu beginnen, stellt den Antrag nicht im August.

Der Punkt, an dem der verbreitete Ratgeber falsch liegt

Jetzt der Teil, der uns wichtiger ist als jede Zahl, weil Eltern danach handeln.

Im deutschsprachigen Netz kursiert die Auskunft, ein hausunterrichtetes Kind in Irland könne den Junior Cycle, also den ersten staatlichen Abschluss nach etwa drei Jahren Sekundarschule, als externer Kandidat ablegen. Das trifft nach der Reform des Junior Cycle nicht mehr zu. Ein erheblicher Teil der Bewertung besteht aus Classroom-Based Assessments, also aus Leistungen, die im Unterricht einer Schule erbracht und von einer Lehrkraft dieser Schule beurteilt werden. Wer keine Schule besucht, hat diese Komponente nicht, und ohne sie ist der Abschluss faktisch nicht erreichbar.

Was bleibt, sind zwei gangbare Wege, und beide sollte man kennen, bevor man sich entscheidet:

  • Das Leaving Certificate als externer Kandidat. Der Abschluss am Ende der Oberstufe ist für externe Kandidaten zugänglich. Er ist die Eintrittskarte in das irische Hochschulsystem und wird international anerkannt.
  • Britische Prüfungen, insbesondere IGCSE. Sie werden in Irland an Prüfungszentren abgelegt, sind auf Selbststudium ausgelegt und decken die Lücke, die der Junior Cycle hinterlässt.

Der Junior Cycle ist damit kein Meilenstein, den ein hausunterrichtetes Kind einfach überspringt, sondern eine Weiche, die man bewusst stellt. Wer das erst im dritten Jahr merkt, hat drei Jahre ohne Zielpunkt unterrichtet.

Wie das Verfahren praktisch läuft

Der Antrag geht an Tusla, und danach kommt ein Assessor. Er sieht sich an, was das Kind lernt, wie der Unterricht organisiert ist und ob eine erkennbare Struktur dahintersteht. Die Leitlinien dazu stammen aus dem Jahr 2003 und sind bewusst offen formuliert: Es gibt keinen vorgeschriebenen Lehrplan, keine Stundenzahl und keine Pflicht, dem Lehrplan der Schulen zu folgen.

Was in der Praxis hilft und aus Erfahrungsberichten übereinstimmend hervorgeht: eine schriftliche Darstellung dessen, was in welchem Fach geplant ist, Beispiele der Arbeit des Kindes, und eine ruhige Erklärung, warum dieser Weg für dieses Kind gewählt wurde. Was schadet: der Eindruck, es gehe um Abgrenzung vom Staat statt um Bildung.

Für eine Familie, die gerade erst zugezogen ist, kommt eine praktische Hürde hinzu. Der Assessor will sehen, dass Unterricht stattfindet. In den ersten Monaten nach einem internationalen Umzug, mitten in Kartons und Behördengängen, ist das schwerer darzustellen als nach einem Jahr Alltag. Wer beides gleichzeitig plant, sollte damit rechnen.

Und die drei Herkunftsländer

Weil dieser Punkt für viele Leser der eigentliche Anlass ist, gehört die Ausgangslage sauber getrennt.

Deutschland kennt eine Schulpflicht im engen Sinn: Der Unterricht muss an einer Schule stattfinden. Hausunterricht ist außer in eng begrenzten Ausnahmefällen nicht zulässig, und Verstöße werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, teils empfindlich verfolgt.

Österreich kennt dagegen eine Unterrichtspflicht und erlaubt häuslichen Unterricht als anerkannten Weg. Er ist anzuzeigen, und das Kind legt am Ende des Schuljahres eine Externistenprüfung ab; besteht es sie nicht, muss es im Folgejahr eine Schule besuchen. Für eine österreichische Familie ist Irland an dieser Stelle also keine Öffnung einer verschlossenen Tür, sondern ein Systemwechsel von der jährlichen Prüfung zur periodischen Begutachtung.

Die Schweiz regelt es kantonal, und die Spannweite ist groß: Von Kantonen, die Privatunterricht mit Bewilligung und Aufsicht zulassen, bis zu Kantonen, die ihn faktisch ausschließen. Eine gesamtschweizerische Aussage gibt es nicht, und wer eine liest, sollte misstrauisch werden.

Für den deutschen Leser ist der Unterschied zu Irland also fundamental, für den österreichischen ein Verfahrenswechsel, und für den Schweizer hängt er am Wohnkanton. Eine gemeinsame Antwort für alle drei gibt es nicht, und wir tun auch nicht so.

Was Du daraus mitnimmst

Hausunterricht ist in Irland rechtlich sicher und praktisch etabliert, mit einem Register, das wächst. Die Erlaubnis ist nicht das Problem. Das Problem ist der Abschluss, und die Antwort darauf heißt Leaving Certificate als externer Kandidat oder IGCSE, nicht Junior Cycle. Wer das von Anfang an mitplant, hat einen belastbaren Weg. Ausgeschrieben steht er unter Homeschooling; wie das reguläre irische Schulsystem daneben aufgebaut ist, steht unter Schulsystem.

Wie Familien es praktisch organisieren

Hausunterricht in Irland ist kein Einzelkämpferprojekt. Es gibt ein gewachsenes Netz aus Gruppen, die sich regelmäßig treffen, gemeinsame Ausflüge und Kurse organisieren und Prüfungsvorbereitung teilen. Das ist die Antwort auf die Frage, die Eltern aus dem deutschsprachigen Raum als erste stellen, nämlich die nach den anderen Kindern.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist die Dichte solcher Gruppen regional sehr verschieden; sie ist im Großraum Dublin und in einzelnen Gegenden im Westen höher als anderswo. Wie dicht das Netz im Südosten ist, haben wir nicht belastbar erhoben, und wir behaupten es deshalb nicht. Wer den Punkt für seine Entscheidung braucht, sollte vor dem Umzug Kontakt aufnehmen und selbst fragen.

Zweitens ist Hausunterricht in Irland zwar rechtlich unproblematisch, im Alltag aber weiterhin die Ausnahme. Ein Kind, das nicht zur Schule geht, verpasst nicht nur den Unterricht, sondern auch die Vereinsstruktur, die in irischen Kleinstädten stark über die Schule läuft, vom Sport bis zur Musik. Familien lösen das über Vereine vor Ort, und das funktioniert, aber es ist Arbeit, und sie fällt bei den Eltern an.

Wie die Begutachtung tatsächlich abläuft

Nach der Registrierung folgen Begutachtungen in Abständen, in der Regel jährlich oder alle zwei Jahre. Der Assessor kommt ins Haus oder trifft die Familie an einem vereinbarten Ort, spricht mit den Eltern und mit dem Kind und sieht sich an, was gearbeitet wurde.

Was dabei zählt, ist Nachvollziehbarkeit, nicht Perfektion. Eine Sammlung der Arbeiten des Kindes, eine grobe Jahresplanung je Fach und die Fähigkeit, in eigenen Worten zu erklären, wie man vorgeht, tragen weiter als ein gekauftes Curriculum. Die Leitlinien lassen bewusst Spielraum, und der Assessor prüft an ihnen, nicht am Lehrplan der Schulen.

Für eine frisch zugezogene Familie ist der Zeitpunkt der ersten Begutachtung der kritische Punkt. Wer im September ankommt, im Oktober registriert und im Januar begutachtet wird, hat wenig vorzuweisen, weil die ersten Monate mit Umzug, Behörden und Ankommen vergehen. Wer das absehen kann, sollte den Antrag entsprechend timen oder die erste Zeit bewusst dokumentieren.

Was Du vor der Entscheidung klärst

Drei Fragen, die vor dem Umzug beantwortet sein sollten, weil sie sich danach schlechter beantworten lassen.

Erstens: Auf welchen Abschluss läuft es hinaus? Leaving Certificate als externer Kandidat oder IGCSE, und in beiden Fällen: an welchem Prüfungszentrum, mit welcher Vorbereitung, ab welchem Jahr. Wer diese Frage offen lässt, unterrichtet ohne Ziel.

Zweitens: Wer unterrichtet tatsächlich? Hausunterricht ist ein Vollzeitprojekt für einen Erwachsenen. In einer Familie, in der beide Eltern arbeiten oder ein Unternehmen führen, ist das eine Ressourcenfrage und keine Überzeugungsfrage.

Drittens: Was ist der Plan B? Wenn es nicht funktioniert, muss das Kind in eine Schule. Dann gilt wieder, was für alle gilt: Plätze werden nach Einzugsgebiet und Anmeldezeitpunkt vergeben, und eine Schule, die im September voll war, ist im März nicht leerer. Wer Hausunterricht plant, sollte trotzdem wissen, welche Schule im Ort in Frage käme.

Quellen

  • Tusla, Alternative Education Assessment and Registration Service, Verfahren und Leitlinien, tusla.ie.
  • Tusla, Offene Daten zu Register und Anträgen für Hausunterricht, veröffentlicht über data.gov.ie.
  • Citizens Information, „Teaching your child at home", citizensinformation.ie.
  • Bunreacht na hÉireann, Artikel 42.
  • Schulpflichtgesetz 1985 in der geltenden Fassung, ris.bka.gv.at (häuslicher Unterricht und Externistenprüfung).

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