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Steuern

Finance Act 2025: drei Sätze, die für Zuziehende zählen

Am 23. Dezember 2025 hat die Präsidentin den Finance Act 2025 unterzeichnet. Er enthält drei Punkte, die eine zuziehende Familie betreffen. Der wichtigste ist der, an dem sich nichts geändert hat.

Eine Reihe heller georgianischer Häuser mit Schieferdächern und Dachgauben steht hinter einer hohen Kaimauer am Fluss, davor kahle Bäume und ruhiges Wasser.

Punkt eins: der Fondssteuersatz sinkt auf 38 Prozent

Irland besteuert Anteile an bestimmten Investmentfonds nach einem eigenen Regime, das mit der normalen Kapitalertragsteuer nichts zu tun hat. Der Satz dieses Regimes sinkt zum 1. Januar 2026 von 41 auf 38 Prozent.

Was dabei ausdrücklich nicht fällt, ist die Achtjahresregel. Sie besagt, dass ein Fondsanteil alle acht Jahre als veräußert gilt, auch wenn niemand ihn verkauft hat, und dass auf den rechnerischen Gewinn Steuer anfällt. Diese fiktive Veräußerung besteht unverändert fort. Wer glaubt, der gesenkte Satz sei die eigentliche Nachricht, hat den teureren Teil überlesen: Ein Satz von 38 statt 41 Prozent auf einen Gewinn, den man nie realisiert hat, ist immer noch eine Zahlung, für die Liquidität da sein muss.

Hier ist auch die Stelle, an der ein Wort besonders sorgfältig behandelt werden muss. Der Begriff „Exit Tax" bezeichnet in Irland drei völlig verschiedene Dinge, und wer sie vermischt, baut seine Planung auf Sand:

  • Natürliche Personen beim Wegzug: Irland kennt für den Wegzug einer Privatperson keine fiktive Veräußerung des Vermögens. Es gibt eine Fünfjahresregel gegen Gestaltungen, aber keine allgemeine Wegzugsbesteuerung nach kontinentalem Muster.
  • Gesellschaften: Verlegt eine Körperschaft ihren Sitz oder ihre Vermögenswerte aus Irland heraus, greift eine Exit Tax von 12,5 Prozent nach den §§ 627 bis 629C TCA 1997, umgesetzt aus Artikel 5 der ATAD, für Ereignisse ab dem 10. Oktober 2018.
  • Fonds und Lebensversicherungen: Das oben beschriebene Regime, das jetzt bei 38 Prozent liegt und die Achtjahresregel enthält. Für einen Privatanleger mit ETF-Beständen ist das die praktisch wichtigste der drei Bedeutungen.

Die Unterscheidung steht ausführlich unter Steuern. Auf dieser Seite gilt die Regel, dass der Begriff nie ohne alle drei Träger fällt, weil die Vermischung der drei die häufigste Fehlerquelle in deutschsprachigen Irland-Texten ist.

Punkt zwei: Krypto wird meldepflichtig

Der Act setzt Teil I des Crypto-Asset Reporting Framework der OECD in irisches Recht um. Das bedeutet, kurz gefasst: Dienstleister für Kryptowerte werden verpflichtet, Angaben über ihre Nutzer und deren Transaktionen zu erheben und an die Finanzverwaltung zu melden, die sie ihrerseits mit anderen Staaten austauscht. Es ist das, was der automatische Informationsaustausch seit Jahren für Bankkonten leistet, übertragen auf Kryptobörsen und Verwahrer.

Für eine Familie, die nach Irland zieht, ist daran zweierlei bemerkenswert. Erstens: Das ist kein irisches Sonderprojekt, sondern ein internationaler Standard, den Deutschland, Österreich und die Schweiz ebenfalls umsetzen. Ein Wohnsitzwechsel ändert an der Meldbarkeit nichts. Zweitens: Wer Kryptowerte hält und über einen Umzug nachdenkt, sollte die steuerliche Behandlung vor dem Wegzug klären und nicht danach, denn beide Seiten der Grenze haben inzwischen dieselbe Datengrundlage.

Punkt drei, der wichtigste: am Remittance-Regime ändert sich nichts

Das ist die eigentliche Nachricht, und sie besteht darin, dass nichts passiert ist.

Irland besteuert Personen, die im Land ansässig, aber nicht dort domiziliert sind, für ausländische Einkünfte nur insoweit, wie diese nach Irland gebracht werden. Dieses Regime ist der Grund, aus dem ein erheblicher Teil unserer Leser sich Irland überhaupt ansieht. Es steht seit Jahren unter Beobachtung, weil das Vereinigte Königreich sein vergleichbares System abgeräumt und durch eine auf vier Jahre befristete Regelung ersetzt hat, und weil in Irland regelmäßig Stimmen laut werden, die dasselbe fordern.

Der Finance Act 2025 tut es nicht. Er enthält keine Befristung, keine Jahresgebühr und keine neue Voraussetzung. Wer die Debatte verfolgt, sollte den Unterschied zwischen einer politischen Forderung und einem Gesetzestext ernst nehmen: Das eine steht in Zeitungen, das andere im Irish Statute Book.

Zwei Vorbehalte gehören trotzdem dazu. Erstens ist die Stabilität eines Regimes keine Garantie für seine Zukunft; wer eine Struktur auf Jahrzehnte plant, sollte sie so bauen, dass sie eine Änderung überlebt. Zweitens ist das Regime an Voraussetzungen geknüpft, die man verlieren kann, und die praktischen Fallen liegen nicht im Steuersatz, sondern in der Kontoführung. Was dabei zählt, steht unter Non-Dom.

Was sonst noch im Act steht

Der Rest des Gesetzes richtet sich an Unternehmen und Branchen und ist für eine zuziehende Familie überwiegend Hintergrund. Drei Punkte lohnen trotzdem eine Zeile, weil sie zeigen, in welche Richtung sich der Standort bewegt.

Die Forschungsförderung wird ausgebaut: Der Satz der Research-and-Development-Steuergutschrift steigt von 30 auf 35 Prozent für Wirtschaftsjahre, die ab dem 23. Dezember 2026 enden, und die im ersten Jahr auszuzahlende Mindestschwelle steigt von 75.000 auf 87.500 Euro. Für die Filmwirtschaft kommt eine eigene Förderung für visuelle Effekte mit einem erhöhten Satz hinzu, die Steuergutschrift für digitale Spiele wird bis Ende 2031 verlängert. Und die Bankenabgabe läuft ein weiteres Jahr.

Das ist keine Steuerpolitik für Privatpersonen, sondern Standortpolitik. Für den Leser dieser Seite ist daran vor allem eines bemerkenswert: Ein Staat, der seine Forschungsförderung ausbaut und gleichzeitig sein Regime für nicht domizilierte Personen unangetastet lässt, sendet ein konsistentes Signal. Das ist kein Versprechen für die Zukunft, aber es ist ein Datenpunkt.

Was ein Leser jetzt konkret tun kann

Drei Dinge, die sich aus diesem Gesetz ableiten lassen und die vor dem Umzug erledigt gehören.

Die Bestandsaufnahme der Fondsanteile. Welche Anteile hältst Du, seit wann, mit welchen Anschaffungskosten, und wann liefe die irische Achtjahresfrist jeweils ab? Diese Aufstellung braucht ohnehin jeder, der über einen Wohnsitzwechsel nachdenkt, und sie ist in Deutschland zusätzlich die Grundlage für die Frage, ob die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift.

Die Kontenstruktur. Das Remittance-Regime steht und fällt in der Praxis nicht am Steuersatz, sondern an der Trennung von Konten. Vermögen, das vor dem Jahr des Zuzugs bestand, ist etwas anderes als Erträge danach, und ein gemischtes Konto macht diese Trennung nachträglich sehr mühsam. Wer diese Struktur nach dem Umzug bauen will, baut sie zu spät.

Die Nachfolge. Die irische Uhr, nach der Weltvermögen in die irische Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt, beginnt mit der Ansässigkeit. Sie läuft ungefähr parallel zu der Uhr, nach der die Einbürgerung möglich wird, und beide erreichen ihr Ziel in einem ähnlichen Zeitfenster. Wer die Erbfolge vorher ordnet, ordnet sie unter dem Recht des Herkunftslandes; wer es später tut, unter irischem Recht mit einem Lebenszeitfreibetrag. Das ist keine Entscheidung, die man nebenbei trifft.

Was der Act für die Kaufentscheidung nicht ändert

Die Nebenkosten des Hauskaufs bleiben, wie sie waren: ein Prozent Stamp Duty bis zu einer Million Euro. Die Freibeträge der Capital Acquisitions Tax, also der irischen Erbschaft- und Schenkungsteuer, bleiben ebenfalls unverändert bei 400.000 Euro von Eltern an ein Kind, 40.000 Euro in der zweiten und 20.000 Euro in der dritten Gruppe, bei einem Satz von 33 Prozent.

An dieser Stelle ein Hinweis, den man nicht oft genug wiederholen kann und der in keiner Finance-Act-Zusammenfassung auftaucht: Der irische Freibetrag ist ein Lebenszeitbetrag. Er verbraucht sich, und er füllt sich nicht wieder auf. Der deutsche Freibetrag gilt je Elternteil und steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung; Österreich erhebt überhaupt keine Erbschaftsteuer; die Schweiz regelt Erbschaft und Schenkung kantonal, mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen und in vielen Kantonen ohne Steuer für direkte Nachkommen. Wer aus einem dieser drei Länder kommt und seine Nachfolge nach heimischem Muster geplant hat, plant für Irland an der Sache vorbei.

Was Du daraus mitnimmst

Der Finance Act 2025 ist für unseren Leser ein ruhiges Gesetz. Er senkt einen Satz, den viele gar nicht auf dem Schirm hatten, er zieht die Meldepflichten für Kryptowerte an internationale Standards heran, und er lässt das für die Umzugsentscheidung wichtigste Regime unangetastet.

Die zwei Dinge, die daraus konkret folgen: Wer ETF-Bestände hält, sollte die irische Achtjahresregel kennen, bevor er ansässig wird, und nicht im achten Jahr davon erfahren. Und wer die Erbfolge regeln will, tut das besser vor dem Umzug als danach, denn die irische Uhr, nach der Weltvermögen in die irische Erbschaftsteuer fällt, beginnt mit der Ansässigkeit zu laufen und nicht mit dem Erbfall.

Worauf man als Nächstes schaut

Der nächste Punkt, an dem sich etwas bewegen kann, ist der Haushalt im Oktober 2026 und das Gesetz, das ihm folgt. Wer die Debatte über das Regime für nicht domizilierte Personen verfolgen will, findet die belastbaren Signale nicht in Zeitungskommentaren, sondern in den Tax Strategy Group Papers des Finanzministeriums, die jeden Sommer veröffentlicht werden und die Optionen benennen, die intern geprüft wurden. Steht ein Thema dort nicht, ist es für den kommenden Haushalt in aller Regel kein Thema.

Der zweite Bezugspunkt liegt außerhalb Irlands. Das Vereinigte Königreich hat sein vergleichbares System abgeschafft und durch eine auf vier Jahre befristete Regelung ersetzt. Wie sich das dort auf Zuzug und Steueraufkommen auswirkt, wird in Dublin aufmerksam gelesen. Ein irischer Gesetzgeber, der sieht, dass die britische Reform Steuerzahler vertreibt, wird andere Schlüsse ziehen als einer, der das Gegenteil sieht. Für eine Familie, die auf zwanzig Jahre plant, ist das der Beobachtungspunkt, der zählt.

Quellen

  • Finance Act 2025 (No. 18 of 2025), unterzeichnet am 23. Dezember 2025, irishstatutebook.ie.
  • Houses of the Oireachtas, Bill-Seite zum Finance Bill 2025, oireachtas.ie.
  • Revenue Commissioners, Investment Undertakings und Deemed Disposal, sowie Exit Tax nach §§ 627 bis 629C TCA 1997, revenue.ie.
  • OECD, Crypto-Asset Reporting Framework (CARF).
  • Revenue Commissioners, Capital Acquisitions Tax, Gruppenfreibeträge und Satz, revenue.ie.

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